Die Strompreisbremse gilt ab dem 01.01.2023. Die technische Umsetzung wird jedoch erst zum 01.03.2023 erfolgen, da zunächst umfangreiche Systemeinstellungen notwendig sind. Die Entlastung wird einmalig anhand Ihres Jahresverbrauchs ermittelt und über die monatlichen Abschläge gewährt.
Die Information an von der Strompreisbremse betroffene Bestandskund:innen erfolgt Anfang März 2023. Die entsprechende Entlastungsinformation liegt zur Einsicht bereits im Kundenportal ab.
Sofern Sie Neukund:in sind, erhalten Sie die Information mit Ihrer Vertragsbestätigung.