Die Strompreisbremse gilt ab dem 01.01.2023. Die technische Umsetzung ist hierbei zum 01.03.2023 erfolgt, weil zunächst umfangreiche Systemeinstellungen notwendig gewesen sind. Die Entlastung wurde hier einmalig anhand Ihres Jahresverbrauchs ermittelt und über die monatlichen Abschläge gewährt.
Die Information an von der Strompreisbremse betroffene Bestandskund:innen erfolgt Anfang März 2023. Die entsprechende Entlastungsinformation liegt zur Einsicht für alle Kund:innen im Kundenportal ab.
Sofern Sie Neukund:in sind, erhalten Sie die Information mit Ihrer Vertragsbestätigung, sofern Ihr neuer Strompreis oberhalb der Preisgrenze von 40 ct/kWh brutto liegt (für Haushalte und kleinere Unternehmen bis 30.000 kWh Stromverbrauch).