Grundsätzlich gilt die Strompreisbremse für alle Stromkund:innen in Deutschland, deren Arbeitspreis ab dem 01.01.2023 oberhalb von 40 ct/kWh brutto lag.
Wenn ihr zukünftiger Arbeitspreis unter 40 ct/kWh liegt, werden Ihnen die Entlastungsbeträge bis zu dem Monat automatisch weiterberechnet, in dem der Preis über diesem Grenzbetrag lag.
Wenn beispielsweise Ihr neuer Stromtarif ab 01.01.2024 bei 37,00 ct / kWh liegt, erhalten Sie ab dem diesem Zeitpunkt keine zusätzliche Entlastung aus der Strompreisbremse mehr, da Ihr Preis bereits unter dem Wert von 40 ct/kWh liegt. Bis zum 31.12.2023 erhalten Sie jedoch die Entlastung, wenn ihr alter Stromtarif zum Beispiel bei 52,00 ct/kWh beträgt. Dies wird auch auf Ihrer nächsten Stromrechnung entsprechend ausgewiesen.