Sollten Sie keine Unterlagen und keine Gutschrift im Kundenportal finden, prüfen Sie bitte noch einmal Ihre Vertragsdetails. Nur Verträge mit einem Arbeitspreis oberhalb 40 Cent/kWh werden aus dem Strompreisbremsengesetz entlastet.
Falls Sie einen Vertrag mit einem Arbeitspreis oberhalb 40 Cent/kWh haben, schauen Sie bitte im Kundenportal nach, ob für Ihren Vertrag eine Entlastung erfolgt ist. Sofern wir für Ihren Vertrag eine Berechtigung festgestellt haben, ist das Schreiben im Kundenportal für Sie hinterlegt. Die Entlastung für Januar und Februar wurde in diesem Fall bereits im Kundenportal gebucht und wurde mit dem Abschlag im März 2023 verrechnet.