Bitte schauen Sie im Kundenportal nach, ob für Ihren Vertrag eine Entlastung erfolgt ist. Sofern wir für Ihren Vertrag eine Berechtigung festgestellt haben, ist das Schreiben im Kundenportal für Sie hinterlegt. Die Entlastung für Januar und Februar wurde in diesem Fall bereits im Kundenportal gebucht und wird mit dem Abschlag im März 2023 verrechnet.
Sollten Sie keine Unterlagen und keine Gutschrift im Kundenportal finden, prüfen Sie bitte noch einmal Ihre Vertragsdetails. Nur Verträge mit einem Arbeitspreis oberhalb 40 Cent/kWh können aus dem Strompreisbremsengesetz entlastet werden.