Es lohnt sich auf jeden Fall, trotz der Strompreisbremse Energie einzusparen, da nur der Anteil (bei Haushaltskund:innen z. B. 80 %) des bisherigen Verbrauchs subventioniert wird. Für jede Kilowattstunde über diesen Anteil hinaus muss der vertraglich vereinbarte Preis gezahlt werden.
Alle von hohen Energiepreisen betroffenen Haushalte und Unternehmen (Letztverbraucher:innen) bekommen einen „gesicherten Entlastungsbetrag“. Wer zusätzlich Strom spart, profitiert umso mehr. Wenn Stromkund:innen weniger als 80 % des bisherigen Stromverbrauchs bzw. weniger als 70 % des Stromverbrauchs im Jahr 2021 verbrauchen, erhalten sie trotzdem die berechnete Entlastung in voller Höhe.