Ich habe keine Information zur Strompreisbremse erhalten, obwohl ich berechtigt bin. Was kann ich tun?

Bitte schauen Sie im Kundenportal nach, ob für Ihren Vertrag eine Entlastung erfolgt ist. Sofern wir für Ihren Vertrag eine Berechtigung festgestellt haben, ist das Schreiben im Kundenportal für Sie hinterlegt. Die Entlastung für Januar und Februar wurde in diesem Fall bereits im Kundenportal gebucht und wird mit dem Abschlag im März 2023 verrechnet.

Sollten Sie keine Unterlagen und keine Gutschrift im Kundenportal finden, prüfen Sie bitte noch einmal Ihre Vertragsdetails. Nur Verträge mit einem Arbeitspreis oberhalb 40 Cent/kWh können aus dem Strompreisbremsengesetz entlastet werden.

Zurück zu den FAQs
Aktuelle Wartungsarbeiten

Liebe Berliner:innen, 
aufgrund von Wartungsarbeiten am System können Sie bis morgen früh leider kein kommunales Ökostromangebot von uns erhalten. Bei Fragen zu unseren Angeboten sind wir aber weiterhin telefonisch für Sie erreichbar: 0800 537 1000 (kostenfrei, Mo–Fr von 8 bis 20 Uhr) oder unter service@berlinerstadtwerke.de.