Was gilt für Kund:innen, die eine neue Lieferstelle beziehen?

Sofern Sie eine neue Lieferstelle beziehen (z. B. im Falle eines Neubaus oder Umzug), nutzen wir vorerst für die Berechnung des Entlastungsbetrags aus der Strompreisbremse den vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellten Jahresverbrauchswert (Jahresverbrauchsprognose).

Diese Berücksichtigung findet in dem Zeitraum ab Lieferbeginn bis zum 31. Dezember 2023 statt. Änderungen an dieser Entscheidung werden durch die Bundesregierung bekanntgegeben.

Sie erhalten die Entlastungsinformation zur Strompreisbremse im Rahmen Ihrer Vertragsbestätigung. Hier können sich die Entlastungskontingente noch einmal ändern, sofern der Netzbetreiber einen abweichenden Jahresverbrauchswert mitteilt.

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Aktuelle Wartungsarbeiten

Liebe Berliner:innen, 
aufgrund von Wartungsarbeiten am System können Sie bis morgen früh leider kein kommunales Ökostromangebot von uns erhalten. Bei Fragen zu unseren Angeboten sind wir aber weiterhin telefonisch für Sie erreichbar: 0800 537 1000 (kostenfrei, Mo–Fr von 8 bis 20 Uhr) oder unter service@berlinerstadtwerke.de.