Grundlage für die Berechnung der Entlastung ist der beim Netzbetreiber vorliegende Jahresverbrauchswert. In der Regel ist das der Jahresverbrauch, der in Ihrer letzten Jahres- oder Schlussabrechnung ausgewiesen wird. Weitere offizielle Informationen finden Sie auf der Website der Bundesregierung und in der FAQ-Liste zur Strompreisbremse des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.