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Skyline bei Nacht von Friedrichshain-Kreuzberg mit Blick auf den Fernsehturm

Grundlage für die Berechnung der Entlastung ist der (beim Netzbetreiber) vorliegende Jahresverbrauchswert. In der Regel ist das der Jahresverbrauch, der in Ihrer letzten Jahres-/Schlussabrechnung ausgewiesen wird.

Weitere offizielle Informationen finden Sie in der FAQ-Liste zur Strompreisbremse des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.