Referenzpreis (§ 5 Abs. 2 StromPBG): der Preis in ct/kWh, der laut Gesetz für das Entlastungskontingent gedeckelt wird Entlastungskontingent (§ 6 StromPBG): der Verbrauchsanteil in kWh, der laut Gesetz mit einem festen Preis gedeckelt wird Differenzbetrag (§ 5 Abs. 1 StromPBG): der Betrag, der sich rechnerisch zwischen dem Vertragspreis in ct/kWh und dem Referenzpreis in ct/kWh ergibt Entlastungsbetrag (§ 4 StromPBG): wird aus dem Entlastungskontingent und dem Differenzbetrag errechnet und ist im Rahmen der Strompreisbremse fixiert (siehe hierzu auch unsere Beispielrechnung)