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Skyline bei Nacht von Friedrichshain-Kreuzberg mit Blick auf den Fernsehturm
  • Referenzpreis (§ 5 Abs. 2 StromPBG): der Preis in Cent/kWh, der laut Gesetz für das Entlastungskontingent gedeckelt wird
  • Entlastungskontingent (§ 6 StromPBG): der Verbrauchsanteil in kWh, der laut Gesetz mit einem festen Preis gedeckelt wird
  • Differenzbetrag (§ 5 Abs. 1 StromPBG): der Betrag, der sich rechnerisch zwischen dem Vertragspreis in Cent/kWh und dem Referenzpreis in Cent/kWh ergibt
  • Entlastungsbetrag (§ 4 StromPBG): wird aus dem Entlastungskontingent und dem Differenzbetrag errechnet und ist im Rahmen der Strompreisbremse fixiert (siehe hierzu auch unsere Beispielrechnung)