Verbraucher:innen müssen nichts weiter tun. Es muss kein Antrag auf Entlastung oder Ähnliches gestellt werden. Wir als Stromversorger werden die Vorgaben schnellstmöglich umsetzen und unsere Kund:innen textlich informieren. Vorab können wir Ihnen bereits mitteilen, dass der Entlastungsbetrag in Kürze für das Jahr 2023 berechnet und ab März 2023 berücksichtigt wird. Die Entlastungsbeträge für die Monate Januar und Februar 2023 erhalten Sie rückwirkend mit dem Abschlag für den Monat März 2023. (Stand 16.01.2023)