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Skyline bei Nacht von Friedrichshain-Kreuzberg mit Blick auf den Fernsehturm Skyline bei Nacht von Friedrichshain-Kreuzberg mit Blick auf den Fernsehturm

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain berlinerstadtwerke.de veröffentlichten Webseite der Berliner Stadtwerke GmbH sowie ihrer Tochtergesellschaften, der Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH und der Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH und die damit verknüpften Subdomains portal.berlinerstadtwerke.de für den Bestellvorgang und kundenportal.berlinerstadtwerke.de für das Kundenportal.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3
Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer zuletzt im Zeitraum von 22.03.2021 bis 30.03.2021 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen wie folgt vereinbar.

Erfüllte Anforderungen

  1. Struktur und semantische Auszeichnung nach WAI-ARIA (Accessible Rich Internet Applications Suite) Standard (W3C)
  2. Responsive Darstellung aller Struktur- und Designelemente.
  3. Vermeidung von Zugangsbarrieren durch Optimierung für alle modernen Browserversionen und Testing auf diversen Endgeräten sowie Simulation diverser Endgerätegrößen.
  4. Nutzung semantischer Auszeichnungen zur Navigation mit Bildschirmlesegeräten und weiteren Hilfsmitteln wie Tastaturnavigation.
  5. Vollständig skalierbare Schriftgröße verbessert die Nutzbarkeit von Vergrößerungssoftware und Kamerasystemen.
  6. Unterstützung von ARIA-Attributen. Auszeichnung der Inhalte mit ALT-Tags und TITLE-Tags.
  7. Strukturierung der Inhalte für verbesserten Lesefluss und einfache Verständlichkeit.
  8. Unterschiedliche Auslieferung der Bild- und Mediendateien durch Sourcesets (sofern anwendbar) zur breiten Unterstützung von Endgeräten und Darstellungsgrößen.
  9. Sparsamer Einsatz visueller Effekte ermöglicht leichteres Erfassen der Inhalte.
  10. HTML5 und CSS3 Markup Validation nach W3C-Standard.
  11. Großzügige Verwendung von Whitespace zur besseren visuellen Differenzierung.
  12. Design-System mit Elementen die eindeutige Nutzungszuweisungen und Leseart besitzen und dies über die gesamte User-Journey beibehalten – vom Einstieg über die Produktauswahl bis hin zu Bestellvorgang und Kundenportal.

Teilweise erfüllte Anforderungen

  1. Reduzierung von Javascript zur Darstellung und Formung von Inhalten.
  2. Überprüfung von Medieninhalten auf Lesbarkeit und Sinnzusammenhang (ALT-/TITLE-Tags).
  3. Überprüfung und ggf. Korrektur der Landmark-Roles (Menüs, Abides, Dekorative Elemente) und Live Regions.
  4. Weitestgehender Verzicht auf Overlays, Popups, Modals.

Geplante Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit mit Zeitrahmen 2021

  1. Aufbereitung von Informationen zur Speicherung und Verarbeitung von Informationen („Cookie-Banner“) in barrierefreier Form.
  2. Überprüfung von interaktiven (JS/AJAX-basierten) Elementen auf Ihre Eignung für Screenreader (Tarifrechner).
  3. Austausch von Slidern durch strukturiert lesbare Darstellungen.
  4. Kontinuierliche Überprüfung der Zielstellung der „barrierefreien Webseite“ mit den Regeln des Universal Designs (Nutzerausrichtung und Inklusion, intuitive Nutzung, Feedback-Elemente, Fehlertoleranz, Lese- und Darstellungskontrast, Tastatur- und Hilfsmittelnavigation) als Prozess im Unternehmen.
  5. Vollständige Umsetzung des WAI-ARIA Standards.
  6. Überprüfung der Inhalte auf Verständlichkeit und leichte Sprache. Eventuelle Einrichtung einer separaten Sprachversion.

Datum der Erstellung und der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde im September 2020 erstellt und zuletzt am 30. März 2021 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter service@berlinerstadtwerke.de an.

Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular unter berlinerstadtwerke.de/kontakt nutzen.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.