Direkt zum Inhalt wechseln
Drei Personen sitzen auf einem Dach mit einer Solaranlage mit Blick auf den Fernsehturm Drei Personen sitzen auf einem Dach mit einer Solaranlage mit Blick auf den Fernsehturm

Mit den Berliner Stadtwerken beziehen Sie nicht nur sauberen Strom vom kommunalen Stromversorger in Berlin, sondern unterstützen die Energiewende Berlins im öffentlichen Leben. Als Klimaschutz-Partner investieren wir in die zukunftsfähige Infrastruktur, insbesondere in neue Energieprojekte für mehr Ökostrom in unserer Region.

Wann darf man Strom eigentlich Ökostrom nennen?

Grundsätzlich dürfen in Deutschland alle Stromanbieter ihre Stromtarife als Ökostrom bezeichnen, sofern sie gesetzliche Mindestanforderungen einhalten und einfache Grünstrom-Zertifikate kaufen.

Genauer gesagt darf jeder Stromanbieter, welcher gemäß §42 Energiewirtschaftsgesetz im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamts Herkunftsnachweise (HKN) für Strom aus erneuerbaren Energien entwertet hat, seinen Strom als Ökostrom verkaufen.

Bei diesem Mechanismus erwirbt ein Stromanbieter europaweit Herkunftsnachweise für erneuerbare Energie von einem anderen Stromproduzenten und darf mit diesen Zertifikaten seinen Stromtarif damit als grün kennzeichnen.

Das Problem besteht darin, dass diese Herkunftsnachweise häufig aus alten Kraftwerken (z. B. aus bereits seit Jahrzehnten bestehenden Wasserkraftwerken) stammen. Das bedeutet, dass diese „Ökostrom“-Anbieter nicht selbst in neue Ökostrom-Kraftwerke investieren!

In der Folge bezieht man als Haushalt dann Ökostrom, ohne dass der eigene Stromanbieter dafür sorgt, dass neue Ökostrom-Kraftwerke gebaut werden. Bei der Wahl des Anbieters ist also besondere Aufmerksamkeit erforderlich: Denn nur mit neuen Ökostrom-Projekten steigt tatsächlich der Anteil von grünem Strom im Stromnetz.

Solaranlagen der Berliner Stadtwerke in Berlin Kaulsdorf

Wir bei den Berliner Stadtwerken erwerben nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen Herkunftsnachweise, sondern bauen in der Region Berlin-Brandenburg selbst neue, umweltfreundliche Energieprojekte. Einen Auszug gibt es hier zu finden.

Welche Qualität bietet der Ökostrom der Berliner Stadtwerke?

Wir liefern ausschließlich 100 Prozent Ökostrom gemäß Stromkennzeichnungsverordnung

Wir selbst erwerben für unseren Ökostrom die gesetzlich vorgeschriebenen Herkunftsnachweise (HKN) aus verschiedenen Ökostrom-Kraftwerken. Dazu zählen, neben unseren eigenen Solarstromanlagen, welche direkt Strom an die Bewohner:innen in Berlin liefern (siehe auch Mieterstrom), aktuell Wasserkraftwerke in Deutschland und dem europäischen Ausland. So stellen wir eine gemäß rechtlicher Rahmenbedingungen richtige Kennzeichnung sicher.

Windkraftanlagen der Berliner Stadtwerke in Großbeeren (Brandenburg)

Wir produzieren regional mehr Ökostrom, als unsere privaten Kund:innen verbrauchen!

Unser Ökostrom-Verhältnis kann sich sehen lassen: Durch unsere regelmäßigen Investitionen in neue Projekte erzeugen wir bereits heute in der Region mehr Ökostrom, als unsere privaten Kund:innen im Jahr benötigen. Das haben wir zusätzlich durch den TÜV Rheinland zertifizieren lassen. Dieses Verhältnis werden wir auch bei steigender Kund:innenzahl halten. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass wir mit jedem Wechsel zu den Berliner Stadtwerken in weitere Ökostrom-Projekte in der Region investieren.


Sie möchten auch Kund:in der Berliner Stadtwerke werden und echten Ökostrom beziehen? Dann melden Sie sich ganz einfach bei uns an.

Berechnen Sie Ihren kommunalen Ökostrom-Tarif


Berechnung des geschätzten Abschlags unter Berücksichtigung der Strompreisbremse

Bei einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh gilt: 80 % Ihres persönlichen prognostizierten Jahesverbrauchs (i.d.R. beruht dieser auf Ihrem Vorjahresverbrauch) erhalten Sie den vergünstigten Strompreis von 40 Cent/kWh. Wir schätzen die Entlastung der Strompreisbremse auf Basis Ihres angegebenen Verbrauchs von XXX kWh. Die Schätzung berechnet sich wie folgt:


80 % des Jahresverbrauchs (0,8 x XXX kWh) x (Arbeitspreis XXX Cent/kWh – 40 Cent) = Entlastungsbetrag


Die Berechnung erfolgt auf Basis der aktuellen Gesetzeslage und Ihrer Angaben. Der errechnete Entlastungsbetrag pro Jahr wird anteilig auf die zu zahlenden Abschläge verteilt und Ihr Abschlag somit verringert. Der Entlastungsbetrag bezieht sich auf die Entlastung in Ihren Abschlägen.


Informationen zum Preis für XXX Berlin und den Tarif XXX
durchschnittlicher Abschlag pro Monat ca. XXX €/Monat
Schätzwert des Entlasungsbetrags bei XXXX kWh
Verbrauchsannahme des Vorjahres
XXX €/Monat



= geschätzter Abschlag inkl. Strompreisbremse XX €/Monat

Bitte beachten Sie: Die Berechnung des geschätzten Abschlags unter Berücksichtigung der Strompreisbremse entspricht ungefähren Werten und erfolgt ohne Gewähr. Ihre tatsächlichen Abschlagswerte werden auf Basis der aktuellen Jahresverbrauchsprognose Ihres Netzbetreibers bzw. der Angaben Ihres vorherigen Lieferanten festgelegt und können abweichen.

Leider können wir an der von Ihnen angegebenen Anschrift keinen kommunalen Ökostrom anbieten. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe. Eventuell liegen Sie auch außerhalb unseres Versorgungsgebietes. Für Rückfragen stehen Ihnen mehrere Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.

Unser kommunaler Ökostrom ist TÜV-zertifiziert

Das Ökostromangebot der Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH stammt vollständig aus Anlagen regenerativer Stromerzeugung und ist mit Herkunftsnachweisen aus europäischen Wasserkraftwerken belegt.