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Drei Personen sitzen auf einem Dach mit einer Solaranlage mit Blick auf den Fernsehturm
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Mieterstrom ist lokal erzeugter Strom. Die Energie­gewinnung erfolgt über Solar­anlagen auf den Gebäuden in unmittelbarer Nähe der Mieter:innen. Die Idee dahinter: Strom aus erneuerbaren Energien möglichst dort zu erzeugen, wo er auch verbraucht wird.

Ihr Wohngebäude besitzt eine Solaranlage der Berliner Stadtwerke?

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Wenn Ihr Wohngebäude nicht an eine Solaranlage der Berliner Stadtwerke angeschlossen ist, bieten wir Ihnen gerne unser Produkt berlinStrom an.

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Unsere Ökostrom-Tarife für Haushalte

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Sichere Versorgung

rund um die Uhr – mit Ökostrom aus
100 % nachweislich erneuerbaren Energien

Günstiger Strompreis

und transparente Tarife
mit Energiepreisgarantie*


Visuelle Darstellung, wie Sonnenergie über Solanlagen in die Stromleitungen der Mietwohnungen und ins Stromnetz fließt

Wie funktioniert Mieterstrom?

  • Ihr Gebäudeeigentümer verpachtet seine Dachfläche an die Berliner Stadtwerke.
  • Die Berliner Stadtwerke richten auf eigene Kosten eine Solarstromanlage ein.
  • Die Solarstromanlage erzeugt vor Ort Solarstrom.
  • Dieser Solarstrom kann direkt vom Dach in Ihren Haushalt geliefert werden.
  • Ihr Solarstrom wird über das Stromnetz durch Ökostrom aus nachweislich 100 Prozent erneuerbaren Energien ergänzt – für eine sichere Versorgung an 365 Tagen im Jahr.

Mieterstrom-Vorteile auf einen Blick

Vorteile für Hauseigentümer:innen

  • Beitrag zur verbesserten Energiebilanz des Gebäudes
  • Verpachtungseinnahmen für Dachflächennutzung
  • kein Investitionsrisiko für die Solaranlage
  • kein Betriebsrisiko bei der Solaranlage
  • günstiger Stromtarif für die Hausstromversorgung
  • Engagement für die Energiewende durch den Ausbau erneuerbarer Energien

Vorteile für Mieter:innen

  • günstiger Stromtarif
  • zuverlässige Stromversorgung von den Berliner Stadtwerken
  • keine Investitionskosten
  • Solarstrom ohne Umbaumaßnahmen in den Wohnungen
  • Beitrag zum Klimaschutz durch die Nutzung von Ökostrom aus nachweislich 100 Prozent erneuerbaren Energien

Mieterstrom-Ausbau der Berliner Stadtwerke im Mühlengrund
© Mathias Völzke/Berliner Stadtwerke

Mieterstrom-Ausbau mit den Berliner Stadtwerken

Im Rahmen der Energiewende sollen Mieter:innen und Gebäude­eigentümer:innen zukünftig besser in Versorgungs­modelle eingebunden werden und von diesen profitieren können. Insbesondere für Berlin als „Mieter:innenstadt“ mit einem Mietanteil von rund 85 Prozent am genutzten Wohn­raum erhält das Mieterstrom-Modell eine besondere Bedeutung.

Ende 2025 lag der Solarstromanteil des in Berlin erzeugten Stroms bei sechs Prozent. Bis zu 25 Prozent könnten laut Untersuchung des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) im Rahmen der Studie Masterplan Solarcity in den nächsten Jahren auf den Berliner Dächern gewonnen werden. Um diese Lücke weiter zu schließen, realisieren die Berliner Stadtwerke als kommunaler Partner bereits seit 2015 Mieterstrom-Projekte in den Berliner Bezirken.

Die Berliner Stadtwerke haben insgesamt über 650 Solarstromanlagen mit 53,3 MWp Leistung installiert. Jede dieser Anlagen versorgt die Gebäude sowie die Verbraucher:innen vor Ort und trägt dazu bei, den Anteil erneuerbarer Energien an der Berliner Strom­versorgung zu erhöhen.

Über 5,5 MWp installierte Leistung stammen dabei aus Mieterstrom-Anlagen, die gemeinsam mit öffentlichen Wohnungsbau­unternehmen des Landes, privaten Wohnungs­unternehmen, Genossen­schaften und Eigentümer­gemeinschaften realisiert wurden. Die bisherigen Anlagen befinden sich in Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Pankow, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick und können rund 11.500 Haushalte mit Solarstrom beliefern.

(Stand 09.2026)


Beispiele für unsere Mieterstrom-Projekte


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    * Die Energiepreis­garantie gilt aus­schließ­lich für den im Arbeits- und Grund­preis ent­haltenen Ver­sorger­anteil gemäß § 3 Abs. 1 Nr. ­35b EnWG, wobei Änderungen der EEG-, KWKG- und AbLaV-Umlage, der Auf­schlag für besondere Netz­nutzung (bis 2024: § 19 StromNEV-Umlage), der Off­shore-Netz­umlage, der Strom- und Umsatz­steuer, der Konzessions­abgabe und der Netz­ent­gelte sowie Preis­änderungen für künftig wirk­sam werdende neue Steuern, Ab­gaben oder sonstige staat­lich ver­anlasste Kostenveränderungen aus­genommen sind.

    #eingeschaltet, Folge 3: 
    Weißt Du, was Mieterstrom ist?

    Als kommunales Unternehmen handeln wir unabhängig von privaten Aktionären und sind ausschließlich der Entwicklung Berlins sowie seinen Einwohner:innen verpflichtet. Darum engagieren wir uns für den Ausbau dezentraler Versorgungs­konzepte wie das Mieterstrom-Modell.

    Was es mit Mieterstrom auf sich hat, erfährst Du in unserem Video.

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