Sie haben offene Fragen? In unseren FAQ erfahren Sie mehr über die Berliner Stadtwerke, Anbieterwechsel, Belieferung, Abrechnung und unsere Ökostromprodukte.
Die Berliner Stadtwerke GmbH ist ein 100-prozentig öffentliches Energieversorgungsunternehmen. Wir engagieren uns im Sinne der Bewohner:innen für eine verbrauchernahe Energieerzeugung und umweltfreundliche Versorgungskonzepte auf Basis erneuerbarer Energien in der Region. Hierfür investieren wir in eine zukunftsfähige Infrastruktur unserer Stadt, kooperieren mit regionalen Unternehmen und tragen so dazu bei, dass unsere Region für alle Generationen lebenswert bleibt.
Um uns für die Energiezukunft und unsere Energieprojekte in Berlin noch effizienter aufzustellen, haben wir die Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Berliner Stadtwerke GmbH, gegründet. Diese ist für die Strombeschaffung, den Vertrieb von kommunalem Ökostrom sowie unseren Kundenservice zuständig.
Wir sind ein 100-prozentig öffentliches Unternehmen und handeln somit frei von privaten Aktionär:innen. Organisatorisch sind wir eine Tochter der Berliner Wasserbetriebe AöR, welche sich selbst als Anstalt öffentlichen Rechts im Eigentum des Landes Berlin befindet.
Bis zum Jahr 2045 will Berlin klimaneutral werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden 2014 die Berliner Stadtwerke gegründet. Unsere Aufgabe ist die regionale und verbrauchernahe Erzeugung von erneuerbaren Energien. Deshalb produzieren die Berliner Stadtwerke ausschließlich klimafreundlichen Ökostrom mit Windenergie und Photovoltaik und verzichten völlig auf die Erzeugung und den Vertrieb von Strom aus Kohle oder Atomkraft. Hierfür haben wir bereits mehr als 300 Solarstromanlagen und 16 eigene Windräder in Betrieb genommen. Diese tragen dazu bei, dass in der Region tatsächlich mehr grüner Strom in das Stromnetz gelangt. Wir arbeiten weiter daran, neue Anlagen in Betrieb zu nehmen und darüber hinaus in Projekte der Wärmeversorgung zu investieren.
Als kommunales Unternehmen sind wir ausschließlich der wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Entwicklung Berlins sowie seinen Einwohner:innen verpflichtet. Mit jedem Wechsel zu den Berliner Stadtwerken wächst die Dynamik, neue umweltfreundliche Energieanlagen zu errichten. So erhöhen wir gemeinsam mit den Bewohner:innen den Anteil an grüner Energie in der Region, bieten unseren Kund:innen einen fairen Ökostrompreis an und ermöglichen ihnen, sich an der Energiewende zu beteiligen.
Die Berliner Stadtwerke sind als kommunales Unternehmen zu wirtschaftlichem und effizientem Handeln verpflichtet. Überschüsse werden beispielsweise in den Aufbau von Windenergie- oder Solaranlagen und Blockheizkraftwerken reinvestiert. Somit fördern wir die wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Entwicklung in der Region.
Nein, die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung übernimmt die Muttergesellschaft der Berliner Stadtwerke, die Berliner Wasserbetriebe AöR (Anstalt öffentlichen Rechts). Ganz leger ausgedrückt: Die Kolleg:innen sorgen für sauberes Wasser, die Berliner Stadtwerke für saubere Energie.
Nein, innerhalb der Stadt nutzen wir aktuell das Stromverteilnetznetz der Stromnetz Berlin GmbH. Seit 2021 wird das Stromnetz wieder öffentlich betrieben und ist im Eigentum des Landes Berlin.
Die Strompreisbremse ist ein Gesetz, mit dem Bürger:innen und Unternehmen im Jahr 2023 in spürbarem Umfang von stark gestiegenen Kosten entlastet werden sollen.
Folgende Entlastungsregelungen wurden gesetzlich für den Stromverbrauch in 2023 festgelegt:
Haushalte und kleinere Unternehmen bis 30.000 kWh Stromverbrauch (pro Jahr und Lieferstelle) erhalten 80 % ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent/kWh. Für Verbräuche oberhalb dieses „Basisverbrauchs“ gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis.
Bei einem Stromverbrauch über 30.000 kWh (pro Jahr und Lieferstelle) gilt folgende Entlastung: Für 70 % des Stromverbrauchs im Jahr 2021 ist der Preis auf 13 Cent/kWh netto (exklusive Netz-, Messstellenentgelt und staatlich veranlassten Umlagen/Abgaben einschließlich Umsatzsteuer) gedeckelt.
Für Verbräuche oberhalb dieses „Basisverbrauchs“ gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis. Grundlage dafür ist der beim Netzbetreiber vorliegende Jahresverbrauchswert.
Die Strompreisbremse gilt ab dem 01.01.2023. Die technische Umsetzung ist ab dem 01.03.2023 erfolgt, da zunächst umfangreiche Systemeinstellungen notwendig waren. Die Entlastung wird einmalig anhand Ihres Jahresverbrauchs ermittelt und über die monatlichen Abschläge gewährt.
Die Information an von der Strompreisbremse betroffene Bestandskund:innen erfolgte ab März 2023. Die entsprechende Entlastungsinformation liegt zur Einsicht im Kundenportal ab.
Sofern Sie Neukund:in sind, erhalten Sie die Information mit Ihrer Vertragsbestätigung.
Verbraucher:innen müssen nichts weiter tun. Es muss kein Antrag auf Entlastung oder Ähnliches gestellt werden.
Im Entlastungsschreiben ist fälschlicherweise angegeben, dass die Entlastungsbeträge für Januar und Februar auf der nächsten Rechnung gutgeschrieben werden. Richtig ist, dass die Entlastung mit Ihrem Abschlag im März 2023 verrechnet werden. Sofern danach noch ein Guthaben stehen bleibt, wird dieses in Ihrer nächsten Rechnung berücksichtigt. Im Kundenportal können Sie die Höhe des Restbetrags einsehen, der auf Ihrer nächsten Rechnung gutgeschrieben wird.
Die übrigen Entlastungsbeträge werden monatlich automatisch mit der Abschlagsanforderung verrechnet.
Sofern Sie per SEPA-Lastschrift bezahlen, brauchen Sie nichts weiter tun. Wir buchen automatisch den verringerten Abschlag ab.
Sofern Sie Selbstzahler:in sind, bitten wir Sie, unser Schreiben zur Strompreisbremse zu berücksichtigen und Ihre monatlichen Abschlagsüberweisungen zu verringern.
Wenn Sie die Höhe Ihrer bisherigen Abschlagszahlung beibehalten wollen, bitten wir Sie, Ihre Abschläge entsprechend wieder im Kundenportal anzupassen, damit Ihre Zahlung korrekt verrechnet wird.
Gemäß gesetzlicher Regelung ist die Grundlage für die Berechnung des Entlastungskontingents die Jahresverbrauchsprognose, die der Netzbetreiber den Lieferanten zur Verfügung stellt. Wir als Lieferant haben auf diesen Wert keinen Einfluss.
Weitere offizielle Informationen finden Sie auf der Website der Bundesregierung und in der FAQ-Liste zur Strompreisbremse des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Es lohnt sich auf jeden Fall, trotz der Strompreisbremse Energie einzusparen, da nur der Anteil (bei Haushaltskund:innen z. B. 80 %) des bisherigen Verbrauchs subventioniert wird. Für jede Kilowattstunde über diesen Anteil hinaus muss der vertraglich vereinbarte Preis gezahlt werden.
Alle von hohen Energiepreisen betroffenen Haushalte und Unternehmen (Letztverbraucher:innen) bekommen einen „gesicherten Entlastungsbetrag“. Wer zusätzlich Strom spart, profitiert umso mehr. Wenn Stromkund:innen weniger als 80 % des bisherigen Stromverbrauchs bzw. weniger als 70 % des Stromverbrauchs im Jahr 2021 verbrauchen, erhalten sie trotzdem die berechnete Entlastung in voller Höhe.
Nimmt man an, dass ein:e Stromkund:in 2000 kWh im Jahr verbraucht bei einem Arbeitspreis von 52,90 Cent/kWh und einem Grundpreis von 8,90 Euro/Monat (brutto), würden sich die Kosten wie folgt zusammensetzen:
Mit dem interaktiven Rechner des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft können Sie hier Ihre monatliche Entlastung durch die Strompreisbremse berechnen.
* Berechnung Entlastungsbetrag:
Bitte schauen Sie im Kundenportal nach, ob für Ihren Vertrag eine Entlastung erfolgt ist. Sofern wir für Ihren Vertrag eine Berechtigung festgestellt haben, ist das Schreiben im Kundenportal für Sie hinterlegt. Die Entlastung für Januar und Februar wurde in diesem Fall bereits im Kundenportal gebucht und wird mit dem Abschlag im März 2023 verrechnet.
Sollten Sie keine Unterlagen und keine Gutschrift im Kundenportal finden, prüfen Sie bitte noch einmal Ihre Vertragsdetails. Nur Verträge mit einem Arbeitspreis oberhalb 40 Cent/kWh können aus dem Strompreisbremsengesetz entlastet werden.
Da die Strompreisbremse vorsieht, dass 80 % des Vorjahresverbrauchs maßgeblich für die Entlastung sein wird, empfehlen wir unseren Kund:innen, einen aktuellen Zählerstand im Kundenportal zu melden. So müssen wir keine Schätzung des Verbrauchs vornehmen, sondern können die Berechnung zur Entlastung anhand von Ablesewerten berechnen. Ihren Zählerstand können Sie direkt hier melden.
Ja, grundsätzlich gilt die Strompreisbremse für alle Stromkund:innen in Deutschland, deren Arbeitspreis ab dem 01.01.2023 oberhalb von 40 Cent/kWh brutto liegt. Die Strompreisbremse gilt für 80 % der Verbrauchsmenge des Vorjahres, dem sogenannten Basisverbrauch. Wenn der Arbeitspreis zum Beispiel 52,90 Cent/kWh beträgt, wird dieser für 80 % des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent/kWh gedeckelt.
Bei einem Stromverbrauch über 30.000 kWh (pro Jahr und Lieferstelle) gilt folgende Entlastung: Für 70 % des Stromverbrauchs im Jahr 2021 ist der Preis auf 13 Cent/kWh netto (exklusive Netz-, Messstellenentgelt und staatlich veranlassten Umlagen/Abgaben einschließlich Umsatzsteuer) gedeckelt. Für Verbräuche oberhalb dieses „Basisverbrauchs“ gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis.
Zu Beginn des Jahres wurde in vereinzelten Medien suggeriert, dass Strompreiserhöhungen generell unzulässig seien. Diese Darstellung ist jedoch falsch. Stromversorger sind weiterhin berechtigt, Preisänderungen durchzuführen, die mit tatsächlich gestiegenen Kosten begründet sind. Unseren Stromkund:innen haben wir – wie gesetzlich gefordert – die Kostenveränderungen je Tarif unter Angabe des Lieferantenanteils, welcher die massiv gestiegenen Strombeschaffungskosten sowie die erhöhten Netzentgelte für den Stromtransport in Berlin und Brandenburg beinhaltet, dargelegt.
Ja, aufgrund der stark gestiegenen Stromkosten haben unsere treuen Ökostrom-Kund:innen im April 2023 einmalig einen Entlastungsbonus in Höhe von 50 Euro erhalten. Kund:innen konnten sich diesen Bonus auszahlen oder den Betrag an soziale Einrichtungen in Berlin spenden lassen. Alle betroffenen Kund:innen wurden im März 2023 per Brief informieren. Darüber hinaus haben wir im Sommer 2023 für unsere treuen Bestandskund:innen Treueangebote im Kundenportal eingerichtet. Sollten Sie hierzu Fragen haben, melden Sie sich gerne bei unserem Kundenservice telefonisch unter 0800 537 1000 oder per E-Mail an energiekunden@berlinerstadtwerke.de.
(Stand 31.08.2022)
Unabhängig von der gesetzlichen Strompreisbremse mussten wir in 2022 den Strom für unsere Kund:innen für 2023 zu sehr teuren Marktpreisen einkaufen, um die Versorgung sicherzustellen. Konnte man beispielsweise in 2020 eine Kilowattstunde Strom für 5 Cent an der Energiebörse kaufen, waren es in 2022 zu Spitzenzeiten bis zu 100 Cent. Durch unsere Beschaffungsstrategie haben wir es geschafft, Einkaufspreise von 100 Cent zu vermeiden, dennoch schlägt sich das extreme Kostenniveau auch auf unsere Tarife nieder. Wir versichern, dass wir unsere Tarife lediglich im notwendigen Rahmen und aufgrund tatsächlich gestiegener Kosten erhöht haben, konnten diese Ende April 2023 bereits reduzieren und werden auch weitere mögliche Kostenentlastungen schnellstmöglich an unsere Kund:innen weitergeben.
Es ist richtig, dass wir als Berliner Stadtwerke selbst aktiv in Ökostromanlagen investieren und Wind- sowie Solarstrom in der Region erzeugen.
Der Solarstrom wird zu einem sehr großen Teil direkt vor Ort in den Gebäuden verbraucht, auf denen die Solarstromanlagen installiert sind. Die geringen Überschussmengen werden gemäß Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) in das öffentliche Netz eingespeist und erhöhen dort den Anteil an regenerativ erzeugtem Strom. Eine direkte Belieferung dieses Stroms an unsere Endkund:innen ist bei diesem Modell aufgrund energierechtlicher Vorgaben nicht möglich.
Unseren Windstrom erzeugen wir im Berliner Umland. Die Windenergieanlagen werden gemäß EEG betrieben und speisen ihren Strom vor Ort in das Stromnetz ein. Aus dem gleichen Grund wie bei dem Überschuss aus Solarstrom kann auch der Windstrom daher nicht direkt an unsere Stromkund:innen geliefert werden: Strom, der gemäß EEG vergütet wird, darf schlichtweg nicht zweimal verkauft werden (Doppelvermarktungsverbot).
Eine Option kann zukünftig jedoch eine Form der Direktvermarktung bieten, welche eine Verwendung des Ökostroms ohne Förderung aus dem EEG möglich machen kann. Es ist unser erklärtes Ziel, die Verbindung zwischen Produktion und Versorgung auch energiewirtschaftlich im Sinne unserer Kund:innen zu ermöglichen. Wir arbeiten bereits an verschiedenen Szenarien für die kommenden Jahre. Parallel investieren wir weiter intensiv in den Ausbau von neuen Ökostromanlagen in der Region. Denn unabhängig von der Vermarktungsform gilt, dass der Ausbau der Erneuerbaren für mehr Angebot und somit für günstige Strompreise im Markt sorgen wird. Und den Klimaschutz unterstützen wir damit natürlich auch.
Bei der nächsten Rechnungslegung werden alle relevanten Entlastungsbeträge, die in den Abrechnungszeitraum fallen, automatisch und analog zu Ihren Abschlagszahlungen in der Turnus- bzw. Schlussrechnung berücksichtigt.
Ein Lieferantenwechsel ist auch während der Strompreisbremse möglich. Damit wir den Entlastungsbetrag aus der Strompreisbremse, der nach Ihrem Wechsel zu uns anteilig gilt, richtig berücksichtigen, benötigen wir idealerweise die Schlussrechnung Ihrer Vorlieferanten. Diese können Sie uns nach Erhalt Ihrer Vertragsbestätigung unter Angabe Ihrer Vertragsnummer per E-Mail an energiekunden@berlinerstadtwerke.de zukommen lassen.
Sofern Sie eine neue Lieferstelle beziehen (z. B. im Falle eines Neubaus oder Umzug), nutzen wir vorerst für die Berechnung des Entlastungsbetrags aus der Strompreisbremse den vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellten Jahresverbrauchswert (Jahresverbrauchsprognose).
Diese Berücksichtigung findet in dem Zeitraum ab Lieferbeginn bis zum 31. Dezember 2023 statt. Änderungen an dieser Entscheidung werden durch die Bundesregierung bekanntgegeben.
Sie erhalten die Entlastungsinformation zur Strompreisbremse im Rahmen Ihrer Vertragsbestätigung. Hier können sich die Entlastungskontingente noch einmal ändern, sofern der Netzbetreiber einen abweichenden Jahresverbrauchswert mitteilt.
Die Berliner Stadtwerke erzeugen und vertreiben ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien. Für die Erzeugung errichten wir Solaranlagen direkt in Berliner Stadtbezirken (berlinStrom Sonne+) und investieren in klimafreundliche Projekte, wie beispielsweise Windenergieanlagen, im nahen Umland. Die von unseren Kund:innen aus dem Netz bezogenen Stromverbrauchsmengen (berlinStrom) sind selbstverständlich reiner Ökostrom, der durch entsprechende Herkunftsnachweise belegt und durch den TÜV Rheinland zertifiziert ist.
Unser Ökostrom ist in der gesamten Metropolregion Berlin-Brandenburg verfügbar. Die Berliner Stadtwerke nutzen seit einiger Zeit Windenergieanlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien an Standorten in Brandenburg. So ist es ein konsequenter Schritt, auch im Berliner Umland unsere Ökostromprodukte anzubieten. Wir erweitern nach und nach unser Liefergebiet auf weitere Regionen in Brandenburg. Gern können Sie sich hier über die Verfügbarkeit von brandenburgStrom für Ihre Anschrift (Verbrauchsstelle) informieren.
Die Berliner Stadtwerke liefern ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien. Im Gegensatz zu unserem klassischen Ökostromprodukt berlinStrom wird der Strom für unser Mieterstrom-Produkt berlinStrom Sonne+ direkt auf den jeweiligen Wohngebäuden erzeugt, in denen er verbraucht wird. Erfahren Sie hier mehr über unser Mieterstrom-Konzept.
Der Strom wird auf dem Dach Ihres Wohnhauses erzeugt – unmittelbar dort, wo er verbraucht wird. Ihre Gebäudeigentümer:in stellt uns Dachflächen von Miets- und Mehrfamilienhäusern zur Verfügung. Die Berliner Stadtwerke pachten die Dächer, errichten und betreiben darauf Solaranlagen und gewinnen sauberen Ökostrom. Dieser Strom wird dann direkt in das bestehende Stromnetz Ihres Wohnhauses eingespeist und günstig an alle Bewohner:innen verkauft, die Kund:innen der Berliner Stadtwerke sind. Sollte die Stromversorgung aufgrund von z. B. schlechtem Wetter durch die Solaranlagen nicht ausreichen, stellen wir die Versorgung mit zertifiziertem Ökostrom über das öffentliche Netz sicher.
Ja, die Berliner Stadtwerke liefern 365 Tage im Jahr Ökostrom. Falls die Sonne einmal nicht scheint, ergänzen wir den Solarstrom vom eigenen Dach mit Ökostrom aus dem Stromnetz.
Ein Schaden oder ein Ausfall der Anlage hat keinen Einfluss auf die Stromversorgung. Wir sichern die unterbrechungsfreie Versorgung durch eine Zusatzversorgung mit zertifizierten Ökostrom über das öffentliche Netz zu. Unterbrechnungen werden durch unsere Fachkräfte erkannt. Bei Störungen wird unverzüglich ein Reparaturdienst aktiviert.
berlinStrom Sonne+ wird überwiegend in den stadtwerkeeigenen Solaranlagen erzeugt, die verbrauchernah in den Wohnquartieren unserer Kund:innen stehen. Die Zusatzversorgung erfolgt über zertifizierten Ökostrom (Strom aus erneuerbaren Energien) aus dem Gesamtstromnetz.
Bei unserem Mieterstrom-Produkt berlinStrom Sonne+ erzeugen die Berliner Stadtwerke einen größtmöglichen Anteil des Stroms direkt auf dem Gebäude, also dort wo er auch verbraucht wird. Der so erzeugte Strom muss nicht durch das allgemeine Stromnetz geleitet werden. Dadurch entfallen Kostenbestandteile wie z. B. Netzentgelte des Netzbetreibers. Durch diese Kosteneinsparung entsteht ein Preisvorteil, den wir gern an unsere Mieterstrom-Kund:innen weitergeben.
Nein, es werden die vorhandenen Leitungen und Zähler außerhalb der Wohnung genutzt.
Nein, die Berliner Stadtwerke tragen sämtliche Kosten für die Installation, Wartung und Reparatur der Solaranlage.
Nein, die Berliner Stadtwerke übernehmen auf Wunsch die Kündigung bei Ihrem aktuellen Versorger.
Nein, ein Wechsel zu den Berliner Stadtwerken bleibt für Bewohner:innen eines Mieterstrom-Gebäudes freiwillig.
Unsere Mieterstrom-Kund:innen erhalten ihre Jahresverbrauchsabrechnung immer im Januar. Für die Berechnung des Jahresverbrauchs erfolgt zum Jahresende eine Ablesung der Zähler. Kund:innen können ihren Zählerstand darüber hinaus auch direkt hier melden.
Sie können uns Ihre Adresse sowie Ihre Gebäudeeigentümer:in nennen, wir werden die Vorschläge sammeln und gezielt auf die Eigentümer:in zugehen.
Jeder Haushalt in der Metropolregion Berlin-Brandenburg kann sich ganz einfach mit seinem Stromzähler bei uns anmelden. Unsere Preise sind fair, unser Ökostrom ist klimafreundlich und den Wechselservice übernehmen wir gerne für Sie. Nutzen Sie einfach unseren Preisrechner.
Am schnellsten und bequemsten wechseln Sie über unser Onlineportal zu den Berliner Stadtwerken. Sie benötigen dazu lediglich fünf Minuten Zeit, Ihren durchschnittlichen Jahresverbrauch und Ihre Zählernummer. Das alles finden Sie auf der letzten Abschlagsrechnung Ihres bisherigen Anbieters. Im Falle eines Wohnungswechsels finden Sie Ihre Zählernummer auf Ihrem Übergabeprotokoll oder auf dem Zählertypenschild Ihres Stromzählers. Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch über unsere kostenfreie Servicenummer unter 0800 537 1000 oder per E-Mail an service@berlinerstadtwerke.de.
Unsere aktuellen Strompreise finden Sie hier für berlinStrom und hier für brandenburgStrom. Der Strompreis für unseren Ökostrom setzt sich aus den Kosten für Energieerzeugung, Strombezugs- und Vertriebskosten sowie aus den gesetzlich festgelegten Umlagen, Gebühren und Steuern zusammen. Alle aktuellen Kostenbestandteile sind in den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Stromliefervertrag benannt.
Ihr Wechsel zu den Berliner Stadtwerken kann komplett von uns organisiert werden. Von Ihnen benötigen wir dafür nur die Verbrauchsstelle, Ihren bisherigen Stromlieferanten, die MaLo-ID bzw. Zählernummer (siehe letzte Rechnung), Ihren durchschnittlichen Jahresverbrauch und ggf. Ihre Bankverbindung. Der nächstmögliche Liefertermin ergibt sich aus den gesetzlichen bzw. vertraglichen Bedingungen des Vorlieferanten. Am schnellsten geht der Wechsel online. Wechseln Sie noch heute und beziehen Sie klimafreundlichen Ökostrom der Berliner Stadtwerke.
Die Auftragsbestätigung erhalten Sie per E-Mail, unmittelbar nachdem Sie uns Ihren Auftrag über unsere Website erteilt haben. Ihre Vertragsbestätigung erhalten Sie spätestens 14 Tage nach Absenden des Auftrags per Post.
Die AGB und Widerrufsformulare finden Sie auch auf den Produktseiten von berlinStrom, brandenburgStrom und berlinStrom Sonne+.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und hat je nach Tarif 12 Monate, 24 Monate oder keine Mindestlaufzeit. Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der vertraglichen Mindestlaufzeit in Textform gekündigt werden. Nach Ablauf der vertraglichen Mindestlaufzeit ist der Vertrag monatlich kündbar. Umfassende Informationen zur Vertragsgestaltung unserer Produkte finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Jeder Vertragsabschluss zur Versorgung von Haushaltskunden kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Nutzen Sie dazu beispielsweise unser Formular zum Widerruf .
Sie können Ihre persönlichen Daten jederzeit ganz einfach im Kundenportal der Berliner Stadtwerke ändern. Die Registrierung erfolgt über Ihre Kunden- oder Vertragsnummer und dauert nur wenige Sekunden.
Zur Änderung Ihrer Daten können Sie sich gerne auch an unsere kostenfreie Servicenummer 0800 537 1000 wenden oder uns eine E-Mail an service@berlinerstadtwerke.de schreiben. Sie erreichen uns auch über unser Kontaktformular. Wenn Sie den Postweg nutzen möchten, schreiben Sie uns bitte an: Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH, Postfach 11 06 11, 10836 Berlin.
Bei einem Umzug außerhalb des Versorgungsgebietes der Berliner Stadtwerke endet der Vertrag automatisch. Sie sind verpflichtet, uns mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen den geplanten Umzug schriftlich anzuzeigen. Bei einem Umzug innerhalb des Versorgungsgebietes der Berliner Stadtwerke wird dieser Vertrag auf die neue Anschrift (Verbrauchsstelle) übertragen, sofern nach Einschätzung der Berliner Stadtwerke die Voraussetzungen für eine Fortführung dieses Vertrages gegeben sind (z. B. Verbrauchsmenge, Netzanschluss, Mieterstrom usw.).
Die MaLo-ID bzw. Zählernummer finden Sie immer auf Ihrer letzten Stromrechnung. Sie können diese auch am Zählertypenschild Ihres Stromzählers ablesen.
Der Stromzähler gehört in der Regel dem Netzbetreiber. Die Berliner Stadtwerke nutzen diesen Zähler für ihre Verbrauchsabrechnung. Hierfür erhalten wir die Kundendaten vom Netzbetreiber. Beim Ablesen ergibt sich für den Kunden nach einem Wechsel zu den Berliner Stadtwerken keine Änderung. Es gibt auch weiterhin Kundenkarten für die Selbstablesung oder ein Beauftragter erfasst die Zählerstände vor Ort.
Die Marktlokations-ID (auch MaLo-ID genannt) ist eine 9-stellige Nummer, die Ihre Verbrauchsstelle (auch Marktlokation genannt) eindeutig identifiziert. Sie finden diese immer auf Ihrer letzten Stromrechnung.
Bei Ihrem Wechsel zu den Berliner Stadtwerken freuen wir uns über die Angabe Ihres aktuellen Zählerstandes, den wir direkt an den zuständigen Netzbetreiber übermitteln. Für die Schlussrechnung bekommt Ihr vorheriger Stromlieferant diesen Zählerstand vom Netzbetreiber übermittelt.
Die Abschlagszahlungen erfolgen monatlich im Lastschriftverfahren oder per Banküberweisung. Die Jahresverbrauchsabrechnung ist vom Turnus des Netzbetreibers abhängig und erfolgt rollierend einmal pro Jahr. Die erste Abrechnung wird nach Zahlung des letzten Abschlages der aktuellen Periode zugestellt. Der Abschlagsplan wird mit der Vertragsbestätigung mitgeteilt.
Der Jahresverbrauch wird auf Basis historischer Verbrauchsdaten berechnet, die der Netzbetreiber übermittelt hat. Liegen solche historische Daten nicht vor, schätzen wir den Verbrauch anhand von vergleichbaren Kunden. Der monatliche Abschlag entspricht etwa einem Zwölftel des Jahresverbrauches. Begründete Änderungen und Kundenwünsche werden selbstverständlich angemessen berücksichtigt.
Die Zahlung von Rechnungen oder Abschlägen kann entweder per Lastschrifteinzug oder durch Banküberweisung erfolgen.
Neben unseren Tarifen für Privatkund:innen in Berlin und Brandenburg bieten wir auch Tarife für Geschäfts- und Gewerbekund:innen an. Angebote und Vertragsunterlagen lassen wir Ihnen gerne auf Anfrage zukommen. Wenden Sie sich dafür bitte an vertrieb@berlinerstadtwerke.de.
Sondertarife für spezielle Stromanwendungen und solche, die hohe Leistungsanschlüsse (RLM) benötigen, befinden sich im Aufbau und sind noch nicht flächendeckend verfügbar. Darunter fallen auch bekannte Anwendungen für Nachtstrom (Einsatz in Elektrospeicherheizungen) und Wärmepumpenstrom (Einsatz in größeren Wärmepumpen bzw. Klima- und Kälteanlagen). Ebenfalls bieten die Berliner Stadtwerke derzeit keine Mehrtarife, z. B. sogenannte Wochenendtarife an.
Grundsätzlich sind Preisänderungen durch die vertraglich festgelegte Energiepreisgarantie bis zu deren Frist ausgeschlossen. Gesetzliche Änderungen können sich aber auf den Strompreis auswirken. Zunächst werden Preisänderungen z. B. durch Kostenerhöhungen oder -senkungen bei steuerlichen Preiskomponenten in unserem Tarif berücksichtigt. Dabei kann es aber sein, dass wir beispielsweise eine gestiegene Umlage mit gefallenen Netzentgelten ausgleichen, sodass der Strompreis nicht zwingend verändert werden muss. Jede Preisänderungen unserer Tarife geben wir unseren Kund:innen mit Begründung rechtzeitig vor Inkrafttreten bekannt.
Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler ohne Kommunikationseinheit, der den angefallenen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit lokal speichert. Mit Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes im Jahr 2016 sind die Netzbetreiber in Deutschland gesetzlich verpflichtet, alle bisher verwendeten Zähler durch einen modernen digitalen Zähler auszutauschen. Diese modernen Messeinrichtungen sollen Ihnen als Verbraucher zukünftig mehr Transparenz über Ihren tatsächlichen Stromverbrauch geben.
Ein Smart Meter ist ein digitaler Zähler mit einer Kommunikationseinheit. Dieses sogenannte intelligente Messsystem kann Daten über eine Schnittstelle (Smart Meter Gateway) zum Kommunikationsnetz automatisiert zum zuständigen Messstellenbetreiber senden. Neben der Erfassung des Stromverbrauches können Kund:innen darüber hinaus Informationen zu ihrem Verbrauchsverhalten (Verbrauchstransparenz) erhalten, von zukünftigen variablen Tarifen profitieren, helfen, die Ablesekosten zu senken und mit Informationen zu einem flexiblen Lastmanagement beitragen. Geräte- und Messstellenbetreiber bieten hierzu gegen Entgelte entsprechende Datenauswertungen als Tabellen und Grafiken oder auch über Apps und Portale an. Intelligente Messsysteme sollen also helfen, eine sichere und standardisierte Kommunikation in den Energienetzen zu erreichen und somit die Digitalisierung bzw. Ziele der Energiewende unterstützen.
Wir als Ihr Energielieferant können leider weder den Einbau noch den Zeitpunkt des Zählerwechsels beeinflussen. Bei Interesse helfen wir Ihnen aber gern bei der Vermittlung zum Einbau dieser Geräte. Weitere umfangreiche Informationen zu digitalen Zählern finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.
Bei einer technischen Störung bzw. bei Stromausfall wenden Sie sich bitte an die jeweilige Störungsannahme des örtlichen Netzbetreibers. Jeder Netzbetreiber hat ein eigenes Störungsmanagement, das als eigene zentrale Anlaufstelle zur Annahme von Meldungen über Störungen der Stromversorgung (z. B. bei einem Stromausfall) und Schäden an Netzanlagen zuständig ist. Die Kontaktdaten zur Störungsmeldung entnehmen Sie bitte der jeweiligen Website Ihres Netzbetreibers. Für Berlin wäre das das 24h-Störungsmanagement der Stromnetz Berlin unter der kostenfreien Rufnummer 0800 211 25 25.
Gewerbekund:innen unterbreiten wir bei Verfügbarkeit gerne ein individuelles Angebot. Schreiben Sie uns dazu bitte eine E-Mail an vertrieb@berlinerstadtwerke.de oder wenden Sie sich telefonisch an unsere kostenfreie Servicenummer 0800 537 1000.