Mit dem TÜV-zertifizierten kommunalen Ökostrom der Berliner Stadtwerke erhalten Sie nicht nur sicheren und sauberen Strom aus 100 % erneuerbaren Energien, sondern investieren in Berlins klimaneutrale Energiezukunft zu preiswerten Konditionen. Berechnen Sie Ihr kommunales Ökostromangebot mit Energiepreisgarantie Postleitzahl Personen im Haushalt oder Stromverbrauch kWh/Jahr Leider können wir an der von Ihnen angegebenen Anschrift keinen kommunalen Ökostrom anbieten. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe. Eventuell liegen Sie auch außerhalb unseres Versorgungsgebietes. Für Rückfragen stehen Ihnen mehrere Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung. Kontakt und Hilfe 100 % Ökostrom aus erneuerbaren Energien sichere Stromversorgung rund um die Uhr faire Konditionen mit Energiepreisarantie* TÜV-zertifizierte Stromerzeugung kommunales Unternehmen mit Engagement für Berlin einfacher Wechsel und kostenloser Service Unser kommunaler Ökostrom ist TÜV-zertifiziert Das Ökostromangebot der Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH stammt vollständig aus Anlagen regenerativer Stromerzeugung und ist mit Herkunftsnachweisen aus europäischen Wasserkraftwerken belegt. Unsere Ökostrom-Angebote im Überblick Unser Ökostromangebot für Berlin Unser Ökostromangebot für Brandenburg Sonnenenergie nach Hause bringen Unser Angebot für grünen Wärmestrom Wir klimaneutralisieren Berlin Mit kommunalem Ökostrom und über 200 grünen Energieprojekten in Berlin und in der Region setzen wir uns für eine lebenswerte Hauptstadt ein. Denn eine Stadt, so energiegeladen wie Berlin, sollte sauberen Strom selbst erzeugen. So gestalten wir gemeinsam mit unseren Kunden und unseren Projekten in jedem Bezirk die Energiezukunft für ein klimaneutrales Berlin. Rufen Sie uns an kostenfrei 0800 537 1000 Montag bis Freitag 8 – 20 Uhr Schreiben Sie uns Wir melden uns schnellstmöglich zurück Zum Formular Aufgrund der aktuellen Coronalage bleiben unsere Kundenzentren vorerst geschlossen. Kundenzentrum Neue Jüdenstraße 1 10179 Berlin Kundenzentrum Teterower Ring 41 12619 Berlin – Kaulsdorf * Ausgenommen von der Energiepreisgarantie sind Änderungen der EEG-, KWKG- und abLa-Umlage, der Umlage nach § 19 StromNEV, der Offshore-Netzumlage, der Strom- und Umsatzsteuer, der Konzessionsabgaben und der Netzentgelte sowie Preisänderungen für künftig wirksam werdende neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Speicherung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung), Messstellenbetrieb oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffende Mehrbelastungen oder Entlastungen.