Jung, ökologisch und aus Berlin für Berlin: Im Vergleich zum Durchschnittsalter von Stadtwerken, ist das Berliner Stadtwerk ein junges Unternehmen. Der Startschuss für die Gründung erfolgte durch einen Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses vom 24. Oktober 2013. An diesem Tag beauftragte das Landesparlament den Berliner Senat mit der Gründung eines integrierten Energiedienstleisters als rechtlich selbständige Tochtergesellschaft der Berliner Wasserbetriebe.
Das Abgeordnetenhaus legte unter anderem fest, dass die Berliner Stadtwerke ausschließlich erneuerbare Energien produzieren und diese am Markt vertreiben sollen. Die Produktion und der Vertrieb von Energie aus Atom- und Kohlekraftwerken sind demnach explizit ausgeschlossen.
Zuvor, im Jahr 1997, sah sich das Land Berlin gezwungen, seine Mehrheitsanteile an der landeseigenen BEWAG an private Investoren zu verkaufen. Dies hatte zur Folge, dass die Berliner Strom- und Wärmeversorgung über verschiedene Anteilsveräußerungen und Verschmelzungen in 2002 an den schwedischen Energiekonzern Vattenfall Europe übertragen wurde.
Nach Vorbild des Berliner Wassertisches, welcher sich für eine vollständige Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe einsetze, gründete sich 2011 der Berliner Energietisch, um neben der Wasserversorgung nun auch die Energieversorgung vollständig zurück in öffentliches Eigentum zu überführen. Hierbei sollten die Belange der Bürger:innen im Hinblick auf eine selbstbestimmte, soziale und umweltfreundliche Kriterien als Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge stärker in den Vordergrund rücken.
Um dieses Anliegen durchzusetzen wurde in 2013 formal ein Antrag auf einen Volksentscheid gestellt sowie auf ein Volksbegehren (227.748 Zustimmungen) sowie eine Abstimmung über den Volksentscheid (599.528 Zustimmungen) durchgeführt. Dieses Ergebnis entfaltete keinen unmittelbaren Zwang für das Land Berlin zur Gründung der Stadtwerke nach exakt dem Vorbild des Berliner Energietisches – jedoch ist der Impuls aus diesem Vorgehen so groß gewesen, dass der Berliner Senat bereits in 2013 die Gründung eines landeseigenen Energieversorgers veranlasste.
Die Berliner Stadtwerke sind als 100-prozentig öffentliches Unternehmen seit 2014 in das Handelsregister eingetragen und seit 2015 als Energieversorgungsunternehmen tätig. Gemäß dem Berliner Betriebe-Gesetz sind die Berliner Stadtwerke für eine verbraucherfreundliche, effiziente, sozial und klimaverträgliche Erzeugung und Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wärme auf Basis erneuerbarer Energien verantwortlich.