Anlagen mit einer Leistung ab 100 kWp fallen in die Direktvermarktungspflicht. Das bedeutet, dass die Anlagenbetreiber:in den Strom direkt an der Börse verkaufen muss, was mit einem erhöhten Aufwand und weniger sicheren Erlösen verbunden ist, jedoch mit einer höheren Einspeisevergütung (+ 0,4 Cent/kWh) einhergeht. Meistens wird in solchen Fällen ein spezielles Unternehmen beauftragt, das wiederum an den Erlösen durch den Stromverkauf beteiligt wird.