Ja, grundsätzlich gilt die Strompreisbremse für alle Stromkund:innen in Deutschland, deren Arbeitspreis ab dem 01.01.2023 oberhalb von 40 Cent/kWh brutto liegt. Die Strompreisbremse gilt für 80 % der Verbrauchsmenge des Vorjahres, dem sogenannten Basisverbrauch. Wenn der Arbeitspreis zum Beispiel 52,90 Cent/kWh beträgt, wird dieser für 80 % des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent/kWh gedeckelt.
Bei einem Stromverbrauch über 30.000 kWh (pro Jahr und Lieferstelle) gilt folgende Entlastung: Für 70 % des Stromverbrauchs im Jahr 2021 ist der Preis auf 13 Cent/kWh netto (exklusive Netz-, Messstellenentgelt und staatlich veranlassten Umlagen/Abgaben einschließlich Umsatzsteuer) gedeckelt. Für Verbräuche oberhalb dieses „Basisverbrauchs“ gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis.
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