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In der Regel ist die nutzbare Dachfläche meist größer als die geplante PV-Modulfläche. Eine Vollbelegung des Daches mit PV-Modulen ist technisch möglich, in vielen Fällen lässt sich dies aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund fehlender technisch nutzbarer Dachfläche nicht bewerkstelligen. Um die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage zu erreichen, ist eine möglichst hohe Eigennutzung des erzeugten PV-Stromes notwendig, da die Einspeisung in das öffentliche Netz nur gering vergütet wird. Das Optimum der Anlagengröße ergibt sich aus der Anlagenberechnung und der Berechnung der Potenziale mit und ohne Berücksichtigung des EWG. Durch die Solarpflicht im EWG Bln wird die PV-Anlage hier jedoch nicht mehr rein wirtschaftlich betrachtet, da öffentliche Liegenschaften einem Verpflichtungsprinzip zur Belegung der kompletten technisch nutzbaren Dachfläche mit Solarmodulen unterliegen. Ebenso gibt es die Möglichkeit zur Anrechnung von Umweltschadensvermeidungskosten, welche die Wirtschaftlichkeit beeinflussen können.