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Skyline bei Nacht von Friedrichshain-Kreuzberg mit Blick auf den Fernsehturm

Wärmepumpen gelten nur dann als steuerbare Verbrauchs­einrichtung, wenn für diese eine zusätzliche Steuerung installiert wurde und diese beim zuständigen Netz­betreiber angemeldet ist. In diesem Fall hat der Strom­netz­betreiber die Möglichkeit, die Strom­lieferung während fest­gelegter Sperr­zeiten zu unter­brechen – z. B., wenn das Strom­netz stark belastet ist.

Wichtige Informationen hierzu finden Sie auf der auf der Website der Bundes­netzagentur.

Wenn Sie Sich unsicher sind, ob Ihre Wärme­pumpe als steuerbare Verbrauchs­einrichtung installiert ist, fragen Sie direkt bei Ihrem Fach­betrieb oder beim zuständigen Netz­betreiber nach.