Wärmepumpen gelten nur dann als steuerbare Verbrauchseinrichtung, wenn für diese eine zusätzliche Steuerung installiert wurde und diese beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet ist. In diesem Fall hat der Stromnetzbetreiber die Möglichkeit, die Stromlieferung während festgelegter Sperrzeiten zu unterbrechen – z. B., wenn das Stromnetz stark belastet ist.
Wichtige Informationen hierzu finden Sie auf der auf der Website der Bundesnetzagentur.
Wenn Sie Sich unsicher sind, ob Ihre Wärmepumpe als steuerbare Verbrauchseinrichtung installiert ist, fragen Sie direkt bei Ihrem Fachbetrieb oder beim zuständigen Netzbetreiber nach.