Ja! Der Strom, der durch eine PV-Anlage erzeugt wird, kann im GEG mit dem errechneten Jahres-Primärenergiebedarf nach § 20 und § 21 GEG verrechnet werden. Das Gesetz verweist in der Berechnung auf die DIN V 18599-1:2018-09. Die Höhe des entsprechenden Abzugs vom Jahres-Primärenergiebedarf steigt, wenn ein Batteriespeicher im Einsatz ist. Dies gilt dann, wenn der Solarstrom in unmittelbar räumlichem Zusammenhang mit dem Gebäude erzeugt und vorrangig in dem Gebäude selbst oder nach vorübergehender Speicherung verbraucht wird.