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Skyline bei Nacht von Friedrichshain-Kreuzberg mit Blick auf den Fernsehturm

Nein, Ihre ver­traglich ver­einbarten Lauf­zeiten und Kündigungs­fristen bleiben un­ver­ändert. Die neuen Regelungen betreffen ausschließlich den Wechsel­prozess sowie die technische Ab­wicklung zwischen Energie­lieferanten, Netz­betreibern und Mess­stellen­betreibern.