Die Bundesnetzagentur hat entschieden, dass der Wechsel des Stromlieferanten ab dem 06.06.2025 innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss – sofern die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Regelung beschleunigt den Wechselprozess deutlich und bietet Verbraucher:innen mehr Flexibilität.
Auch An-, Ab- und Ummeldungen im Zuge eines Wohnungswechsels zählen zu den Vorgängen, die im Rahmen des 24-Stunden-Lieferantenwechsels abgewickelt und durch die neue Regelung beschleunigt werden.
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