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Skyline bei Nacht von Friedrichshain-Kreuzberg mit Blick auf den Fernsehturm

Die Bundesnetz­agentur hat entschieden, dass der Wechsel des Strom­lieferanten ab dem 06.06.2025 innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss – sofern die ver­trag­lichen Vor­aus­setzungen erfüllt sind. Diese Regelung beschleunigt den Wechsel­prozess deutlich und bietet Ver­braucher:innen mehr Flexibilität.

Auch An-, Ab- und Um­meldungen im Zuge eines Wohnungs­wechsels zählen zu den Vor­gängen, die im Rahmen des 24-Stunden-Lieferanten­wechsels ab­ge­wickelt und durch die neue Regelung be­schleunigt werden.