Die Bundesnetzagentur hat entschieden, dass der Wechsel des Stromlieferanten ab dem 06.06.2025 innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss – sofern die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Regelung beschleunigt den Wechselprozess deutlich und bietet Verbraucher:innen mehr Flexibilität.
Auch An-, Ab- und Ummeldungen im Zuge eines Wohnungswechsels zählen zu den Vorgängen, die im Rahmen des 24-Stunden-Lieferantenwechsels abgewickelt und durch die neue Regelung beschleunigt werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen