Kommt die angestrebte Fundingsumme in Höhe von 525.000 Euro nicht zustande, haben die Berliner Stadtwerke als Projektträger einmalig die Möglichkeit, die Angebotsfrist auf einen Angebotszeitraum von maximal zwölf Monaten auszudehnen. Sollte auch in diesem Zeitraum die Fundingsumme nicht erreicht werden, bekommen alle Anleger:innen ihre Anlagebeträge wieder ausgezahlt.