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Sofern Sie eine neue Lieferstelle beziehen (z. B. im Falle eines Neubaus oder Umzug), nutzen wir vorerst für die Berechnung des Entlastungsbetrags aus der Strompreisbremse den vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellten Jahresverbrauchswert (Jahresverbrauchsprognose).

Diese Berücksichtigung findet in dem Zeitraum ab Lieferbeginn bis zum 31. Dezember 2023 statt. Änderungen an dieser Entscheidung werden durch die Bundesregierung bekanntgegeben.

Sie erhalten die Entlastungsinformation zur Strompreisbremse im Rahmen Ihrer Vertragsbestätigung. Hier können sich die Entlastungskontingente noch einmal ändern, sofern der Netzbetreiber einen abweichenden Jahresverbrauchswert mitteilt.