Um die stark gestiegenen Energiekosten für Haushalte und kleine Unternehmen abzufedern, hat die Bundesregierung im Dezember 2022 die Einführung einer Strompreisbremse beschlossen. Wir fassen zusammen, was das Gesetz für Sie bedeutet.
Ganz gleich, ob wir Sie bereits mit kommunalem Ökostrom beliefern oder ob wir Sie bald als Kund:in begrüßen dürfen: Seit März 2023 gilt die Strompreisbremse!
Als Haushaltskund:in oder Unternehmen mit einem Verbrauch bis 30.000 kWh pro Jahr zahlen Sie für 80 Prozent Ihrer aktuellen Jahresverbrauchsprognose 40 Cent/kWh brutto. Jede Kilowattstunde, die Sie darüber hinaus verbrauchen, wird mit dem Arbeitspreis Ihres Tarifs verrechnet.
Falls Ihr aktueller Arbeitspreis unter dem von der Strompreisbremse festgelegten Deckel liegt, gelten die günstigeren Konditionen Ihres Tarifs.
Die aus der Strompreisbremse resultierende Entlastung wird rückwirkend zum 01.01.2023 automatisch in Ihren Abschlägen berücksichtigt.
Mit unserem Preisrechner lässt sich Ihre geschätzte Ersparnis für unsere aktuellen Tarife ganz leicht berechnen:
Energiesparer:innen werden durch die Strompreisbremse besonders belohnt: Wenn Sie 20 Prozent gegenüber Ihrem Vorjahresverbrauch einsparen, zahlen Sie für Ihren gesamten Stromverbrauch den gesetzlich festgelegten Arbeitspreis von 40 Cent/kWh.
Wer es schafft, noch mehr Strom zu sparen, profitiert zusätzlich: Durch die Entlastung aus der Strompreisbremse reduziert sich Ihr Arbeitspreis für jede Kilowattstunde weiter, die Sie über die 20 Prozent hinaus einsparen.
Folgende Beispielrechnung für einen Haushalt mit einer aktuellen Jahresverbrauchsprognose in Höhe von 1800 kWh und einem tariflich festgelegten Arbeitspreis von 43 Cent/kWh zeigt, wie sich das Energiesparen bezahlt macht:
Einsparung* 0 % |
neuer Jahresverbrauch 1800 kWh |
Arbeitspreis ohne Strompreisbremse 774,00 Euro |
Entlastung 43 Euro |
Arbeitspreis mit Strompreisbremse 730,80 Euro |
Arbeitspreis pro kWh 40,60 Cent |
Einsparung* 10 % |
neuer Jahresverbrauch 1620 kWh |
Arbeitspreis ohne Strompreisbremse 696,60 Euro |
Entlastung 43 Euro |
Arbeitspreis mit Strompreisbremse 653,40 Euro |
Arbeitspreis pro kWh 40,33 Cent |
Einsparung* 20 % |
neuer Jahresverbrauch 1440 kWh |
Arbeitspreis ohne Strompreisbremse 619,20 Euro |
Entlastung 43 Euro |
Arbeitspreis mit Strompreisbremse 576,00 Euro |
Arbeitspreis pro kWh 40,00 Cent |
Einsparung* 30 % |
neuer Jahresverbrauch 1260 kWh |
Arbeitspreis ohne Strompreisbremse 541,80 Euro |
Entlastung 43 Euro |
Arbeitspreis mit Strompreisbremse 498,60 Euro |
Arbeitspreis pro kWh 39,57 Cent |
Einsparung* 40 % |
neuer Jahresverbrauch 1080 kWh |
Arbeitspreis ohne Strompreisbremse 464,40 Euro |
Entlastung 43 Euro |
Arbeitspreis mit Strompreisbremse 421,20 Euro |
Arbeitspreis pro kWh 39,00 Cent |
* gegenüber der aktuellen Jahresverbrauchsprognose Ihres Netzbetreibers
Im vergangenen Jahr sind die Energiepreise überall stark gestiegen. Die Gründe dafür sind vielfältig und komplex: Neben der Verknappung des Angebots infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine wurden die Preise auch durch die zeitgleich wieder gewachsene Nachfrage der Industrie, einen trockenen Sommer sowie den Ausfall von Kernkraftwerken in die Höhe getrieben.
In Deutschland wird der Strompreis an der Leipziger Strombörse („European Energy Exchange“, kurz EEX) über das Merit-Order-Prinzip gebildet. Dabei dürfen jene Kraftwerke ihren Strom zuerst anbieten, die diesen am preisgünstigsten produzieren können. Das letzte Kraftwerk, dessen Angebot benötigt wird, um den Strombedarf für einen bestimmten Zeitraum zu decken, bestimmt den Einheitspreis, den alle Anbieter für ihren eingespeisten Strom erhalten. Im Jahr 2022 wurde dieser Einheitspreis – und somit auch der Einkaufspreis für Ökostrom – von oft sehr teuren Gaskraftwerken bestimmt. Um die Versorgung unserer Kunden:innen sicherstellen zu können, haben auch wir Strom im Voraus zu diesen Höchstpreisen eingekauft.
Obwohl wir selbst Ökostrom in unserer Region produzieren (z. B. mit Windenergie- oder Solarstromanlagen), müssen wir diese Energiemengen aufgrund der Förderung aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz in das öffentliche Netz einspeisen. Dieser Strom kann aufgrund des Doppelvermarktungsverbots aus dem Gesetz nicht für die Belieferung unserer Kund:innen verwendet werden. Den Ökostrom für unsere Kund:innen erwerben auch wir an der Strombörse.
Das wichtigste Mittel gegen hohe Strompreise und unser Auftrag als Energiewende-Akteur des Landes Berlin ist der schnelle Ausbau der erneuerbaren Energien. Denn mehr Strom aus Windenergie- und Solaranlagen bringt nicht nur den Klimaschutz voran, sondern sorgt für mehr Angebot und somit auch für günstigere Preise.
In diesem Jahr sehen wir, dass der Preis an der Strombörse durch die verbesserte Versorgungssituation und erhebliche Einsparungen bereits gesunken ist. Unsere Stromtarife passen wir dahingehend regelmäßig an, um unseren Kund:innen fortlaufend ein kostendeckendes und faires Preisniveau bieten zu können.
Die Strompreisbremse ist ein Gesetz, mit dem Bürger:innen und Unternehmen ab 2023 in spürbarem Umfang von stark gestiegenen Kosten entlastet werden sollen.
Folgende Entlastungsregelungen wurden gesetzlich festgelegt:
Haushalte und kleinere Unternehmen bis 30.000 kWh Stromverbrauch (pro Jahr und Lieferstelle) erhalten 80 % ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 ct/kWh. Für Verbräuche oberhalb dieses „Basisverbrauchs“ gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis.
Bei einem Stromverbrauch über 30.000 kWh (pro Jahr und Lieferstelle) gilt folgende Entlastung: Für 70 % des Stromverbrauchs im Jahr 2021 ist der Preis auf 13 ct/kWh netto (exklusive Netz-, Messstellenentgelt und staatlich veranlassten Umlagen/Abgaben einschließlich Umsatzsteuer) gedeckelt.
Für Verbräuche oberhalb dieses „Basisverbrauchs“ gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis. Grundlage dafür ist der beim Netzbetreiber vorliegende Jahresverbrauchswert.
Die Strompreisbremse gilt ab dem 01.01.2023. Die technische Umsetzung wird jedoch erst zum 01.03.2023 erfolgen, da zunächst umfangreiche Systemeinstellungen notwendig sind. Die Entlastung wird einmalig anhand Ihres Jahresverbrauchs ermittelt und über die monatlichen Abschläge gewährt.
Die Information an von der Strompreisbremse betroffene Bestandskund:innen erfolgt Anfang März 2023. Die entsprechende Entlastungsinformation liegt zur Einsicht bereits im Kundenportal ab.
Sofern Sie Neukund:in sind, erhalten Sie die Information mit Ihrer Vertragsbestätigung.
Verbraucher:innen müssen nichts weiter tun. Es muss kein Antrag auf Entlastung oder Ähnliches gestellt werden.
Im Entlastungsschreiben ist fälschlicherweise angegeben, dass die Entlastungsbeträge für Januar und Februar auf der nächsten Rechnung gutgeschrieben werden. Richtig ist, dass die Entlastung mit Ihrem Abschlag im März 2023 verrechnet werden. Sofern danach noch ein Guthaben stehen bleibt, wird dieses in Ihrer nächsten Rechnung berücksichtigt. Im Kundenportal können Sie die Höhe des Restbetrags einsehen, der auf Ihrer nächsten Rechnung gutgeschrieben wird.
Die übrigen Entlastungsbeträge werden monatlich automatisch mit der Abschlagsanforderung verrechnet.
Sofern Sie per SEPA-Lastschrift bezahlen, brauchen Sie nichts weiter tun. Wir buchen automatisch den verringerten Abschlag ab.
Sofern Sie Selbstzahler:in sind, bitten wir Sie, unser Schreiben zur Strompreisbremse zu berücksichtigen und Ihre monatlichen Abschlagsüberweisungen zu verringern.
Wenn Sie die Höhe Ihrer bisherigen Abschlagszahlung beibehalten wollen, bitten wir Sie, Ihre Abschläge entsprechend wieder im Kundenportal anzupassen, damit Ihre Zahlung korrekt verrechnet wird.
Ein Lieferantenwechsel ist auch während der Strompreisbremse möglich. Damit wir den Entlastungsbetrag aus der Strompreisbremse, der nach Ihrem Wechsel zu uns anteilig gilt, richtig berücksichtigen, benötigen wir idealerweise die Schlussrechnung Ihrer Vorlieferanten. Diese können Sie uns nach Erhalt Ihrer Vertragsbestätigung unter Angabe Ihrer Vertragsnummer per E-Mail an energiekunden@berlinerstadtwerke.de zukommen lassen.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Weitere Fragen und Antworten rund um die Strompreisbremse finden Sie hier.
Bestandskund:innen der Berliner Stadtwerke mit Preiserhöhung zum 01.01.2023 haben im April 2023 einen Entlastungsbonus in Höhe von 50 € erhalten. Darüber hinaus wird geprüft, ob und wie zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Entlastung um 50 € zum Zwecke des Energiesparens erfolgen kann.
Verbraucherzentrale Berlin
Bares Geld sparen und damit noch das Klima schützen? Wir empfehlen dafür eine Energieberatung der Verbraucherzentrale Berlin.
Energiesparen leicht gemacht
Ein wichtiger Bestandteil der Energiewende ist, dass wir Energie nicht nur nachhaltig produzieren, sondern auch effizient nutzen. Darum haben wir ein paar Energiespartipps für Sie zusammengefasst, die sowohl das Klima als auch den Geldbeutel schonen.
EnergieEinsparInitiative Berlin
Gemeinsam durch die Energiekrise: Die EnergieEinsparInitiative Berlin bietet Verbraucher:innen hilfreiche Informationen und Angebote, um effektiv Energie zu sparen.
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