Um die stark gestiegenen Energiekosten für Haushalte und kleine Unternehmen abzufedern, hat die Bundesregierung im Dezember 2022 die Einführung einer Strompreisbremse beschlossen. Wir fassen zusammen, was das Gesetz für Sie bedeutet.
Vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 war die bundesweite Strompreisbremse in Kraft. Mit dem Gesetz wurden Bürger:innen und kleine Unternehmen im Jahr 2023 in spürbarem Umfang von stark gestiegenen Kosten entlastet.
Als Haushaltskund:in oder Unternehmen mit einem Verbrauch bis 30.000 kWh pro Jahr haben Sie für 80 Prozent Ihrer Jahresverbrauchsprognose max. 40 Cent/kWh brutto gezahlt. Jede Kilowattstunde, die Sie darüber hinaus verbraucht haben, wurde mit dem Arbeitspreis Ihres Tarifs verrechnet.
Falls Ihr Arbeitspreis unter dem von der Strompreisbremse festgelegten Deckel lag, waren die günstigeren Konditionen Ihres Tarifs gültig.
Die aus der Strompreisbremse resultierende Entlastung wurde rückwirkend zum 01.01.2023 automatisch in Ihren Abschlägen für das Verbrauchsjahr 2023 berücksichtigt.
Energiesparer:innen wurden durch die Strompreisbremse besonders belohnt: Wer 20 Prozent gegenüber dem Vorjahresverbrauch einsparen konnte, hat im Verbrauchsjahr 2023 für den gesamten Stromverbrauch den gesetzlich festgelegten Arbeitspreis von 40 Cent/kWh gezahlt.
Wer es geschafft hat, noch mehr Strom zu sparen, hat zusätzlich profitiert: Durch die Entlastung aus der Strompreisbremse hat sich der Arbeitspreis für jede Kilowattstunde weiter reduziert, die Sie über die 20 Prozent hinaus eingespart haben.
Folgende Beispielrechnung für einen Haushalt mit einer Jahresverbrauchsprognose in Höhe von 1800 kWh und einem tariflich festgelegten Arbeitspreis von 43 Cent/kWh zeigt, wie sich das Energiesparen bezahlt gemacht hat:
Einsparung* 0 % |
neuer Jahresverbrauch 1800 kWh |
Arbeitspreis ohne Strompreisbremse 774,00 Euro |
Entlastung 43 Euro |
Arbeitspreis mit Strompreisbremse 730,80 Euro |
Arbeitspreis pro kWh 40,60 Cent |
Einsparung* 10 % |
neuer Jahresverbrauch 1620 kWh |
Arbeitspreis ohne Strompreisbremse 696,60 Euro |
Entlastung 43 Euro |
Arbeitspreis mit Strompreisbremse 653,40 Euro |
Arbeitspreis pro kWh 40,33 Cent |
Einsparung* 20 % |
neuer Jahresverbrauch 1440 kWh |
Arbeitspreis ohne Strompreisbremse 619,20 Euro |
Entlastung 43 Euro |
Arbeitspreis mit Strompreisbremse 576,00 Euro |
Arbeitspreis pro kWh 40,00 Cent |
Einsparung* 30 % |
neuer Jahresverbrauch 1260 kWh |
Arbeitspreis ohne Strompreisbremse 541,80 Euro |
Entlastung 43 Euro |
Arbeitspreis mit Strompreisbremse 498,60 Euro |
Arbeitspreis pro kWh 39,57 Cent |
Einsparung* 40 % |
neuer Jahresverbrauch 1080 kWh |
Arbeitspreis ohne Strompreisbremse 464,40 Euro |
Entlastung 43 Euro |
Arbeitspreis mit Strompreisbremse 421,20 Euro |
Arbeitspreis pro kWh 39,00 Cent |
* gegenüber der in 2023 aktuellen Jahresverbrauchsprognose Ihres Netzbetreibers
Im Jahr 2022 sind die Energiepreise überall stark gestiegen. Die Gründe dafür sind vielfältig und komplex: Neben der Verknappung des Angebots infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine wurden die Preise auch durch die zeitgleich wieder gewachsene Nachfrage der Industrie, einen trockenen Sommer sowie den Ausfall von Kernkraftwerken in die Höhe getrieben.
In Deutschland wird der Strompreis an der Leipziger Strombörse („European Energy Exchange“, kurz EEX) über das Merit-Order-Prinzip gebildet. Dabei dürfen jene Kraftwerke ihren Strom zuerst anbieten, die diesen am preisgünstigsten produzieren können. Das letzte Kraftwerk, dessen Angebot benötigt wird, um den Strombedarf für einen bestimmten Zeitraum zu decken, bestimmt den Einheitspreis, den alle Anbieter für ihren eingespeisten Strom erhalten. Im Jahr 2022 wurde dieser Einheitspreis – und somit auch der Einkaufspreis für Ökostrom – von oft sehr teuren Gaskraftwerken bestimmt. Um die Versorgung unserer Kunden:innen sicherstellen zu können, haben auch wir Strom im Voraus zu diesen Höchstpreisen eingekauft.
Obwohl wir selbst Ökostrom in unserer Region produzieren (z. B. mit Windenergie- oder Solarstromanlagen), müssen wir diese Energiemengen aufgrund der Förderung aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz in das öffentliche Netz einspeisen. Dieser Strom kann aufgrund des Doppelvermarktungsverbots aus dem Gesetz nicht für die Belieferung unserer Kund:innen verwendet werden. Den Ökostrom für unsere Kund:innen erwerben auch wir an der Strombörse.
Das wichtigste Mittel gegen hohe Strompreise und unser Auftrag als Energiewende-Akteur des Landes Berlin ist der schnelle Ausbau der erneuerbaren Energien. Denn mehr Strom aus Windenergie- und Solaranlagen bringt nicht nur den Klimaschutz voran, sondern sorgt für mehr Angebot und somit auch für günstigere Preise. Mit Ihrem Stromvertrag sind Sie ein aktiver Teil dieser Entwicklung.
Seit 2023 sehen wir, dass der Preis an der Strombörse durch die verbesserte Versorgungssituation und erhebliche Einsparungen bereits gesunken ist. Unsere Stromtarife passen wir dahingehend regelmäßig an, um unseren Kund:innen fortlaufend ein kostendeckendes und faires Preisniveau bieten zu können.
Die Strompreisbremse ist ein Gesetz, mit dem Bürger:innen und Unternehmen vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 in spürbarem Umfang von stark gestiegenen Kosten entlastet wurden. Das Gesetz ist zum 01.01.2024 ausgelaufen.
(Stand 12.01.2024)
Die gesetzliche Strompreisbremse galt für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023. Für diesen Zeitraum wurden Haushalte im besonderen Maße von hohen Strompreisen entlastet, sofern der Arbeitspreis über 40 Cent/kWh lag.
Zum 01.01.2024 ist die Strompreisbremse per Gesetz ausgelaufen. Das bedeutet, dass es für Ihren Stromverbrauch ab dem 01.01.2024 keine gesetzliche Entlastung mehr gibt.
Folgende Entlastungsregelungen wurden für das Verbrauchsjahr 2023 gesetzlich festgelegt:
Haushalte und kleinere Unternehmen bis 30.000 kWh Stromverbrauch (je Jahr und Lieferstelle) erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent/kWh. Für Verbräuche oberhalb dieses „Basisverbrauchs“ gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis. Sobald Ihr Vertragspreis unterhalb der 40 Cent/kWh liegen, erhalten Sie keine Entlastung aus der Strompreisbremse.
Bei einem jährlichen Stromverbrauch über 30.000 kWh (je Jahr und Lieferstelle) gilt folgende Entlastung: Für 70 Prozent des Stromverbrauchs im Jahr 2021 ist der Preis auf 13 Cent/kWh netto (exklusive Netz-, Messstellenentgelt und staatlich veranlassten Umlagen/Abgaben einschließlich Umsatzsteuer) gedeckelt. Für Verbräuche oberhalb dieses „Basisverbrauchs“ gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis.
Verbraucher:innen müssen nichts weiter tun. Es muss kein Antrag auf Entlastung oder Ähnliches gestellt werden. Für Bestandskund:innen wurden die Entlastungsbeträge für Januar und Februar mit dem Abschlag im März 2023 verrechnet. Sofern danach noch ein Guthaben stehen bleibt, wird dieses in Ihrer nächsten Rechnung berücksichtigt. Im Kundenportal können Sie die Höhe des Restbetrags einsehen, der auf Ihrer nächsten Rechnung gutgeschrieben wird. Die übrigen Entlastungsbeträge wurden automatisch bei den monatlichen Abschlagsanforderungen berücksichtigt und werden Ihnen in der nächsten Turnus- oder Endabbrechnung gutgeschrieben.
Ein Lieferantenwechsel ist jederzeit möglich. Ihr bisheriger Lieferant muss mögliche Entlastungen aus der Strompreisbremse 2023 in seiner Schlussrechnung an Sie ausweisen.
Sie erhalten von uns (gesetzlich geregelt) die Entlastung aus der Strompreisbremse für die Monate, bei denen Sie bei uns ab dem ersten des Monats in Belieferung waren. Zudem berücksichtigen wir die Strompreisbremse auch für die Monate Januar und Februar 2023, wenn Sie bereits zum ersten einer der beiden Monate durch einen Vorlieferanten beliefert wurden. Sie erhalten von uns unabhängig davon eine Vertragsbestätigung für die Stromversorgung zu dem von Ihnen gewählten Tarif ab 2024.
Ihre Frage ist nicht dabei?
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