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Windräder der Berliner Stadtwerke auf einem Feld in Albertshof Windräder der Berliner Stadtwerke auf einem Feld in Albertshof
  • Bei einem Jahres­verbrauch bis 30.000 kWh zahlen Sie für 80 Prozent Ihrer aktuellen Jahres­verbrauchs­prognose max. 40 Cent/kWh.
  • Die Strom­preis­bremse wird ab März automatisch in Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt.
  • Wer Strom spart, profitiert umso mehr!
Entlastung durch die Strompreisbremse in einem Diagramm grafisch dargestellt: Durch die Strompreisbremse reduziert sich der monatliche Abschlag im Tarif berlinStrom Öko12 bei einer Jahresverbrauchsprognose in Höhe von 1800 kWh von 74 Euro/Monat auf 70 Euro/Monat.

Was kostet der Strom ab März?

Ganz gleich, ob wir Sie bereits mit kommunalem Ökostrom beliefern oder ob wir Sie bald als Kund:in begrüßen dürfen: Seit März 2023 gilt die Strompreisbremse!

Als Haushaltskund:in oder Unternehmen mit einem Verbrauch bis 30.000 kWh pro Jahr zahlen Sie für 80 Prozent Ihrer aktuellen Jahresverbrauchsprognose 40 Cent/kWh brutto. Jede Kilowattstunde, die Sie darüber hinaus verbrauchen, wird mit dem Arbeitspreis Ihres Tarifs verrechnet.

Falls Ihr aktueller Arbeitspreis unter dem von der Strompreisbremse festgelegten Deckel liegt, gelten die günstigeren Konditionen Ihres Tarifs.

Die aus der Strompreisbremse resultierende Entlastung wird rückwirkend zum 01.01.2023 automatisch in Ihren Abschlägen berücksichtigt.

Mit unserem Preisrechner lässt sich Ihre geschätzte Ersparnis für unsere aktuellen Tarife ganz leicht berechnen:

Berechnen Sie Ihren kommunalen Ökostrom-Tarif


Berechnung des geschätzten Abschlags unter Berücksichtigung der Strompreisbremse

Bei einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh gilt: 80 % Ihres persönlichen prognostizierten Jahesverbrauchs (i.d.R. beruht dieser auf Ihrem Vorjahresverbrauch) erhalten Sie den vergünstigten Strompreis von 40 Cent/kWh. Wir schätzen die Entlastung der Strompreisbremse auf Basis Ihres angegebenen Verbrauchs von XXX kWh. Die Schätzung berechnet sich wie folgt:


80 % des Jahresverbrauchs (0,8 x XXX kWh) x (Arbeitspreis XXX Cent/kWh – 40 Cent) = Entlastungsbetrag


Die Berechnung erfolgt auf Basis der aktuellen Gesetzeslage und Ihrer Angaben. Der errechnete Entlastungsbetrag pro Jahr wird anteilig auf die zu zahlenden Abschläge verteilt und Ihr Abschlag somit verringert. Der Entlastungsbetrag bezieht sich auf die Entlastung in Ihren Abschlägen.


Informationen zum Preis für XXX Berlin und den Tarif XXX
durchschnittlicher Abschlag pro Monat ca. XXX €/Monat
Schätzwert des Entlasungsbetrags bei XXXX kWh
Verbrauchsannahme des Vorjahres
XXX €/Monat



= geschätzter Abschlag inkl. Strompreisbremse XX €/Monat

Bitte beachten Sie: Die Berechnung des geschätzten Abschlags unter Berücksichtigung der Strompreisbremse entspricht ungefähren Werten und erfolgt ohne Gewähr. Ihre tatsächlichen Abschlagswerte werden auf Basis der aktuellen Jahresverbrauchsprognose Ihres Netzbetreibers bzw. der Angaben Ihres vorherigen Lieferanten festgelegt und können abweichen.

Leider können wir an der von Ihnen angegebenen Anschrift keinen kommunalen Ökostrom anbieten. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe. Eventuell liegen Sie auch außerhalb unseres Versorgungsgebietes. Für Rückfragen stehen Ihnen mehrere Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.

Lohnt sich das Energiesparen noch?

Energiesparer:innen werden durch die Strompreisbremse besonders belohnt: Wenn Sie 20 Prozent gegenüber Ihrem Vorjahresverbrauch einsparen, zahlen Sie für Ihren gesamten Stromverbrauch den gesetzlich festgelegten Arbeitspreis von 40 Cent/kWh.

Wer es schafft, noch mehr Strom zu sparen, profitiert zusätzlich: Durch die Entlastung aus der Strompreisbremse reduziert sich Ihr Arbeitspreis für jede Kilowattstunde weiter, die Sie über die 20 Prozent hinaus einsparen.

Folgende Beispielrechnung für einen Haushalt mit einer aktuellen Jahres­verbrauchs­prognose in Höhe von 1800 kWh und einem tariflich festgelegten Arbeitspreis von 43 Cent/kWh zeigt, wie sich das Energiesparen bezahlt macht:

Ein­sparung*neuer Jahres­­verbrauchArbeits­­preis ohne Strom­preis­bremseEnt­lastungArbeitspreis mit Strom­preis­bremseArbeitspreis pro kWh
0 %1800 kWh774,00 €43 €730,80 €40,60 ct
10 %1620 kWh696,60 €43 €653,40 €40,33 ct
20 %1440 kWh619,20 €43 €576,00 €40,00 ct
30 %1260 kWh541,80 €43 €498,60 €39,57 ct
40 %1080 kWh464,40 €43 €421,20 €39,00 ct
Einsparung*
0 %
neuer Jahres­verbrauch
1800 kWh
Arbeits­preis ohne Strom­preis­bremse
774,00 Euro
Entlastung
43 Euro
Arbeits­preis mit Strom­preis­bremse
730,80 Euro
Arbeits­preis pro kWh
40,60 Cent
Einsparung*
10 %
neuer Jahres­verbrauch
1620 kWh
Arbeits­preis ohne Strom­preis­bremse
696,60 Euro
Entlastung
43 Euro
Arbeits­preis mit Strom­preis­bremse
653,40 Euro
Arbeits­preis pro kWh
40,33 Cent
Einsparung*
20 %
neuer Jahres­verbrauch
1440 kWh
Arbeits­preis ohne Strom­preis­bremse
619,20 Euro
Entlastung
43 Euro
Arbeits­preis mit Strom­preis­bremse
576,00 Euro
Arbeits­preis pro kWh
40,00 Cent
Einsparung*
30 %
neuer Jahres­verbrauch
1260 kWh
Arbeits­preis ohne Strom­preis­bremse
541,80 Euro
Entlastung
43 Euro
Arbeits­preis mit Strom­preis­bremse
498,60 Euro
Arbeits­preis pro kWh
39,57 Cent
Einsparung*
40 %
neuer Jahres­verbrauch
1080 kWh
Arbeits­preis ohne Strom­preis­bremse
464,40 Euro
Entlastung
43 Euro
Arbeits­preis mit Strom­preis­bremse
421,20 Euro
Arbeits­preis pro kWh
39,00 Cent

* gegenüber der aktuellen Jahresverbrauchsprognose Ihres Netzbetreibers

Mädchen mit einer Taschenlampe in der Hand liest ein Buch
© Evgeny Atamanenko/Shutterstock.com

Warum sind die Strompreise so hoch?

Im vergangenen Jahr sind die Energiepreise überall stark gestiegen. Die Gründe dafür sind vielfältig und komplex: Neben der Verknappung des Angebots infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine wurden die Preise auch durch die zeitgleich wieder gewachsene Nachfrage der Industrie, einen trockenen Sommer sowie den Ausfall von Kernkraftwerken in die Höhe getrieben.

In Deutschland wird der Strompreis an der Leipziger Strombörse („European Energy Exchange“, kurz EEX) über das Merit-Order-Prinzip gebildet. Dabei dürfen jene Kraftwerke ihren Strom zuerst anbieten, die diesen am preisgünstigsten produzieren können. Das letzte Kraftwerk, dessen Angebot benötigt wird, um den Strombedarf für einen bestimmten Zeitraum zu decken, bestimmt den Einheitspreis, den alle Anbieter für ihren eingespeisten Strom erhalten. Im Jahr 2022 wurde dieser Einheitspreis – und somit auch der Einkaufspreis für Ökostrom – von oft sehr teuren Gaskraftwerken bestimmt. Um die Versorgung unserer Kunden:innen sicherstellen zu können, haben auch wir Strom im Voraus zu diesen Höchstpreisen eingekauft.

Infografik zum Merit-Order-Prinzip: Gaskraftwerke bestimmen den Endpreis an der Börse
© Kolibri Design/Berliner Stadtwerke

Obwohl wir selbst Ökostrom in unserer Region produzieren (z. B. mit Windenergie- oder Solarstromanlagen), müssen wir diese Energiemengen aufgrund der Förderung aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz in das öffentliche Netz einspeisen. Dieser Strom kann aufgrund des Doppelvermarktungsverbots aus dem Gesetz nicht für die Belieferung unserer Kund:innen verwendet werden. Den Ökostrom für unsere Kund:innen erwerben auch wir an der Strombörse.

Das wichtigste Mittel gegen hohe Strompreise und unser Auftrag als Energiewende-Akteur des Landes Berlin ist der schnelle Ausbau der erneuerbaren Energien. Denn mehr Strom aus Windenergie- und Solaranlagen bringt nicht nur den Klimaschutz voran, sondern sorgt für mehr Angebot und somit auch für günstigere Preise.

In diesem Jahr sehen wir, dass der Preis an der Strombörse durch die verbesserte Versorgungssituation und erhebliche Einsparungen bereits gesunken ist. Unsere Stromtarife passen wir dahingehend regelmäßig an, um unseren Kund:innen fortlaufend ein kostendeckendes und faires Preisniveau bieten zu können.


Fragen und Antworten zur Strompreisbremse

Ihre Frage ist nicht dabei?

Weitere Fragen und Antworten rund um die Strompreisbremse finden Sie hier.

Ihr Strompreis wurde erhöht?

Bestandskund:innen der Berliner Stadtwerke mit Preiserhöhung zum 01.01.2023 haben im April 2023 einen Entlastungsbonus in Höhe von 50 € erhalten. Darüber hinaus wird geprüft, ob und wie zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Entlastung um 50 € zum Zwecke des Energiesparens erfolgen kann.

Weitere Infos und Angebote zum Thema Energiesparen

Zwei Personen schauen auf ein Tablet
© Verbraucherzentrale Berlin e. V.

Verbraucherzentrale Berlin

Bares Geld sparen und damit noch das Klima schützen? Wir empfehlen dafür eine Energieberatung der Verbraucherzentrale Berlin.

Person sitzt an einem Tisch mit aufgeklappten Ordner und Taschenrechner in der Hand
© Andrey_Popov/Shutterstock.com

Energiesparen leicht gemacht

Ein wichtiger Bestandteil der Energiewende ist, dass wir Energie nicht nur nachhaltig produzieren, sondern auch effizient nutzen. Darum haben wir ein paar Energiespartipps für Sie zusammengefasst, die sowohl das Klima als auch den Geldbeutel schonen.

Berliner Skyline mit Logo der EnergieEinsparInitiative Berlin
© frank_peters/Shutterstock.com

EnergieEinsparInitiative Berlin

Gemeinsam durch die Energiekrise: Die EnergieEinsparInitiative Berlin bietet Verbraucher:innen hilfreiche Informationen und Angebote, um effektiv Energie zu sparen.

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