Um unnötige Blockierung der Ladestationen zu vermeiden und die Ladepunktnutzung zu intensivieren, fällt beim AC-Laden ab Minute 240 und beim DC-Laden ab Minute 120 eine zusätzliche Blockiergebühr an. Um Kosten für unsere Kund:innen zu begrenzen, ist die Blockiergebühr auf maximal 20 Euro gedeckelt.
Die im Juli 2022 eingeführte Blockiergebühr gilt an allen von den Berliner Stadtwerken betriebenen öffentlichen Ladestationen. Wir überprüfen die Verhältnismäßigkeit regelmäßig und haben ab 01.01.2023 eine Obergrenze der Berechnung eingeführt, um Härtefälle zu vermeiden.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit der Ladekarte oder App eines Roaming-Partners an unseren Ladestationen laden, gelten die vertraglichen Regelungen und Gebühren Ihres Anbieters. Bitte beachten Sie mögliche Abweichungen und erfragen Sie bei Ihrem Anbieter, ob, ab wann und in welcher Höhe eine Blockiergebühr an Ladestationen der Berliner Stadtwerke erhoben wird.
Hinweis: Die Blockiergebühr steht in keinem Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung der Bezirke.