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Skyline bei Nacht von Friedrichshain-Kreuzberg mit Blick auf den Fernsehturm

Um eine unnötige Blockierung der Lade­stationen zu vermeiden und die Lade­punkt­nutzung zu intensivieren, fällt beim Ad-hoc-AC-Laden ab Minute 240 und beim DC-Laden ab Minute 120 eine zusätzliche Blockier­gebühr an. Um Kosten für unsere Kund:innen zu begrenzen, ist die Blockier­gebühr für das AC-Laden ab 01.07.2025 zwischen 22:00 und 6:00 Uhr aus­ge­setzt und sowohl beim AC- als auch beim DC-Laden auf maximal 20 € gedeckelt.

Die Blockier­gebühr bei einem Lade­vor­gang berechnet sich immer ab dem Start eines Lade­vorgangs. Die Zeit­zählung wird nicht pausiert, wenn während des Lade­vorgangs ein Gratis-Zeit­fenster erreicht wird.

Beispiel: Wenn beim Laden an einer AC-Lade­station der Lade­vorgang abends um 20:00 Uhr beginnt, wird die Blockier­gebühr ab 6:00 Uhr morgens fällig. Wie bei einer Parkuhr werden die vier Gratis-Stunden nicht mit dem Er­reichen eines kosten­losen Zeit­fensters unter­brochen. Die Blockier­gebühr wird also nicht erst ab 8:00 Uhr morgens fällig. 

Die im Juli 2022 eingeführte Blockiergebühr gilt an allen von den Berliner Stadtwerken betriebenen öffentlichen Ladestationen. Wir überprüfen die Verhältnismäßigkeit regelmäßig und haben ab 01.01.2023 eine Obergrenze der Berechnung eingeführt, um Härtefälle zu vermeiden.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit der Ladekarte oder App eines Roaming-Partners an unseren Ladestationen laden, gelten die vertraglichen Regelungen und Gebühren Ihres Anbieters. Bitte beachten Sie mögliche Abweichungen und erfragen Sie bei Ihrem Anbieter, ob, ab wann und in welcher Höhe eine Blockiergebühr an Ladestationen der Berliner Stadtwerke erhoben wird.

Hinweis: Die Blockiergebühr steht in keinem Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung der Bezirke. Dennoch sollten mit Rück­sicht auf andere Nutzer:innen die Lade­stell­flächen ladenden Fahr­zeugen vorbehalten bleiben.