Um eine unnötige Blockierung der Ladestationen zu vermeiden und die Ladepunktnutzung zu intensivieren, fällt beim Ad-hoc-AC-Laden ab Minute 240 und beim DC-Laden ab Minute 120 eine zusätzliche Blockiergebühr an. Um Kosten für unsere Kund:innen zu begrenzen, ist die Blockiergebühr für das AC-Laden ab 01.07.2025 zwischen 22:00 und 6:00 Uhr ausgesetzt und sowohl beim AC- als auch beim DC-Laden auf maximal 20 € gedeckelt.
Die Blockiergebühr bei einem Ladevorgang berechnet sich immer ab dem Start eines Ladevorgangs. Die Zeitzählung wird nicht pausiert, wenn während des Ladevorgangs ein Gratis-Zeitfenster erreicht wird.
Beispiel: Wenn beim Laden an einer AC-Ladestation der Ladevorgang abends um 20:00 Uhr beginnt, wird die Blockiergebühr ab 6:00 Uhr morgens fällig. Wie bei einer Parkuhr werden die vier Gratis-Stunden nicht mit dem Erreichen eines kostenlosen Zeitfensters unterbrochen. Die Blockiergebühr wird also nicht erst ab 8:00 Uhr morgens fällig.
Die im Juli 2022 eingeführte Blockiergebühr gilt an allen von den Berliner Stadtwerken betriebenen öffentlichen Ladestationen. Wir überprüfen die Verhältnismäßigkeit regelmäßig und haben ab 01.01.2023 eine Obergrenze der Berechnung eingeführt, um Härtefälle zu vermeiden.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit der Ladekarte oder App eines Roaming-Partners an unseren Ladestationen laden, gelten die vertraglichen Regelungen und Gebühren Ihres Anbieters. Bitte beachten Sie mögliche Abweichungen und erfragen Sie bei Ihrem Anbieter, ob, ab wann und in welcher Höhe eine Blockiergebühr an Ladestationen der Berliner Stadtwerke erhoben wird.
Hinweis: Die Blockiergebühr steht in keinem Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung der Bezirke. Dennoch sollten mit Rücksicht auf andere Nutzer:innen die Ladestellflächen ladenden Fahrzeugen vorbehalten bleiben.
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