Grundlage für die Berechnung der Entlastung ist der (beim Netzbetreiber) vorliegende Jahresverbrauchswert. In der Regel ist das der Jahresverbrauch, der in Ihrer letzten Jahres-/Schlussabrechnung ausgewiesen wird.
Weitere offizielle Informationen finden Sie in der FAQ-Liste zur Strompreisbremse des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.