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Gemäß gesetzlicher Regelung ist die Grundlage für die Berechnung des Entlastungskontingents die Jahresverbrauchsprognose, die der Netzbetreiber den Lieferanten zur Verfügung stellt. Wir als Lieferant haben auf diesen Wert keinen Einfluss.

Weitere offizielle Informationen finden Sie auf der Website der Bundesregierung und in der FAQ-Liste zur Strompreisbremse des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.