Wird Ihr Einzug nicht rechtzeitig gemeldet, kann die Anmeldung bei Ihrem gewünschten Stromversorger möglicherweise nicht fristgerecht erfolgen. In diesem Fall übernimmt zunächst der örtliche Grundversorger die Stromversorgung – zu den Allgemeinen Preisen –, bis der Wechsel zum gewünschten Anbieter abgeschlossen ist.