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Eine Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner erfolgt im Rahmen der Bearbeitung des Genehmigungsantrags durch die Genehmigungsbehörde. In dem Genehmigungsverfahren werden meistens gut 50 Träger öffentlicher Belange einbezogen, so auch die jeweiligen Standortgemeinden. Diese prüfen, ob das Vorhaben genehmigungsfähig ist und legen ggf. Restriktionen fest, wie Schallreduzierung oder Abschaltzeiten z. B. auf Grund von zu hoher Schattenbelastung oder bei hoher Fledermausaktivität.