Folgende Entlastungsregelungen wurden gesetzlich festgelegt:
Haushalte und kleinere Unternehmen bis 30.000 kWh Stromverbrauch (pro Jahr und Lieferstelle) erhalten 80 % ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent/kWh. Für Verbräuche oberhalb dieses „Basisverbrauchs“ gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis.
Bei einem Stromverbrauch über 30.000 kWh (pro Jahr und Lieferstelle) gilt folgende Entlastung: Für 70 % des Stromverbrauchs im Jahr 2021 ist der Preis auf 13 Cent/kWh netto (exklusive Netz-, Messstellenentgelt und staatlich veranlassten Umlagen/Abgaben einschließlich Umsatzsteuer) gedeckelt.
Für Verbräuche oberhalb dieses „Basisverbrauchs“ gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis. Grundlage dafür ist der beim Netzbetreiber vorliegende Jahresverbrauchswert.