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Folgende Entlastungsregelungen wurden für das Verbrauchsjahr 2023 gesetzlich festgelegt:

Haushalte und kleinere Unternehmen bis 30.000 kWh Stromverbrauch (je Jahr und Lieferstelle) erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent/kWh. Für Verbräuche oberhalb dieses „Basisverbrauchs“ gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis. Sobald Ihr Vertragspreis unterhalb der 40 Cent/kWh liegen, erhalten Sie keine Entlastung aus der Strompreisbremse.

Bei einem jährlichen Stromverbrauch über 30.000 kWh (je Jahr und Lieferstelle) gilt folgende Entlastung: Für 70 Prozent des Stromverbrauchs im Jahr 2021 ist der Preis auf 13 Cent/kWh netto (exklusive Netz-, Messstellenentgelt und staatlich veranlassten Umlagen/Abgaben einschließlich Umsatzsteuer) gedeckelt. Für Verbräuche oberhalb dieses „Basisverbrauchs“ gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis.