Eine Genehmigung bedarf der Zustimmung sowohl der Unteren als auch der Oberen Denkmalschutzbehörde. Bei der Unteren Denkmalschutzbehörde ist der Antrag einzureichen. Bei negativer Prüfung erhält die antragstellende Person ein Ablehnungsschreiben. Bei positiver Prüfung übergibt die Untere Denkmalschutzbehörde den Positivbescheid an die Obere Denkmalschutzbehörde. Diese kann durch eigene Prüfung des Sachverhaltes den Positivbescheid mit einer Ablehnung überstimmen.