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Verbraucher:innen müssen nichts weiter tun. Es muss kein Antrag auf Entlastung oder Ähnliches gestellt werden. Für Bestandskund:innen wurden die Entlastungsbeträge für Januar und Februar mit dem Abschlag im März 2023 verrechnet. Sofern danach noch ein Guthaben stehen bleibt, wird dieses in Ihrer nächsten Rechnung berücksichtigt. Im Kundenportal können Sie die Höhe des Restbetrags einsehen, der auf Ihrer nächsten Rechnung gutgeschrieben wird. Die übrigen Entlastungsbeträge werden monatlich automatisch mit der Abschlagsanforderung verrechnet.

Sofern Sie per SEPA-Lastschrift bezahlen, brauchen Sie nichts weiter tun. Wir buchen automatisch den verringerten Abschlag ab.

Sofern Sie Selbstzahler:in sind, bitten wir Sie, unser Schreiben zur Strompreisbremse zu berücksichtigen und Ihre monatlichen Abschlagsüberweisungen zu verringern.

Wenn Sie die Höhe Ihrer bisherigen Abschlagszahlung beibehalten wollen, bitten wir Sie, Ihre Abschläge entsprechend wieder im Kundenportal anzupassen, damit Ihre Zahlung korrekt verrechnet wird.

Sofern Sie Neukund:in sind, erhalten Sie die Information mit Ihrer Vertragsbestätigung, sofern Ihr neuer Strompreis oberhalb der Preisgrenze von 40 ct/kWh brutto liegt (für Haushalte und kleinere Unternehmen bis 30.000 kWh Stromverbrauch).