Verbraucher:innen müssen nichts weiter tun. Es muss kein Antrag auf Entlastung oder Ähnliches gestellt werden.
Im Entlastungsschreiben ist fälschlicherweise angegeben, dass die Entlastungsbeträge für Januar und Februar auf der nächsten Rechnung gutgeschrieben werden. Richtig ist, dass die Entlastung mit Ihrem Abschlag im März 2023 verrechnet werden. Sofern danach noch ein Guthaben stehen bleibt, wird dieses in Ihrer nächsten Rechnung berücksichtigt. Im Kundenportal können Sie die Höhe des Restbetrags einsehen, der auf Ihrer nächsten Rechnung gutgeschrieben wird.
Die übrigen Entlastungsbeträge werden monatlich automatisch mit der Abschlagsanforderung verrechnet.
Sofern Sie per SEPA-Lastschrift bezahlen, brauchen Sie nichts weiter tun. Wir buchen automatisch den verringerten Abschlag ab.
Sofern Sie Selbstzahler:in sind, bitten wir Sie, unser Schreiben zur Strompreisbremse zu berücksichtigen und Ihre monatlichen Abschlagsüberweisungen zu verringern.
Wenn Sie die Höhe Ihrer bisherigen Abschlagszahlung beibehalten wollen, bitten wir Sie, Ihre Abschläge entsprechend wieder im Kundenportal anzupassen, damit Ihre Zahlung korrekt verrechnet wird.