Verbraucher:innen müssen nichts weiter tun. Es muss kein Antrag auf Entlastung oder Ähnliches gestellt werden. Für Bestandskund:innen wurden die Entlastungsbeträge für Januar und Februar mit dem Abschlag im März 2023 verrechnet. Sofern danach noch ein Guthaben stehen bleibt, wird dieses in Ihrer nächsten Rechnung berücksichtigt. Im Kundenportal können Sie die Höhe des Restbetrags einsehen, der auf Ihrer nächsten Rechnung gutgeschrieben wird. Die übrigen Entlastungsbeträge wurden automatisch bei den monatlichen Abschlagsanforderungen berücksichtigt und werden Ihnen in der nächsten Turnus- oder Endabbrechnung gutgeschrieben.