Grundsätzlich sind zwei Aspekte zu berücksichtigen:
Zum einen beinhaltet jeder Stromtarif gesetzlich regulierte Preisbestandteile, zu denen zum Beispiel Netzentgelte, gesetzliche Umlagen und Steuern zählen. Diese Preisbestandteile machen rund die Hälfte des aktuellen Strompreises aus und können durch uns als Ihren Lieferanten nicht beeinflusst werden. Preise, Umlagen oder Steuern werden jährlich durch die zuständigen Netz- und Messstellenbetreiber geprüft und gegebenenfalls angepasst. Da wir diese Kosten bei der Preiskalkulation nur mit dem jeweils aktuellen Wert berücksichtigen können, müssen und dürfen diese zusätzlichen Kosten an unsere Kund:innen weitergereicht werden.
Zum anderen hat insbesondere die Strombeschaffung einen spürbaren Einfluss auf den Stromtarif. Es ist richtig, dass wir als Berliner Stadtwerke selbst aktiv in Ökostrom-Anlagen investieren und Wind- sowie Solarstrom in der Region erzeugen. Aus rechtlichen Gründen können wir diesen selbst erzeugten Strom im aktuellen Vermarktungsmodell gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem darin enthaltenen Doppelvermarktungsverbot nicht für die Beschaffung und Stromlieferung an unsere Kund:innen verwenden.
Den Ökostrom, den wir an unsere Kund:innen liefern, müssen wir selbst am Markt einkaufen. Diese Einkäufe unterliegen den Börsenentwicklungen, die bei Schwankungen auch auf unsere Stromtarife wirken. Durch ein aktives Portfoliomanagement versuchen wir, den Strom zu strategisch günstigen Zeitpunkten im Voraus zu beschaffen, um Schwankungen im Rahmen unserer Möglichkeiten für unsere Kund:innen auszugleichen.
Auch wenn der vor Ort erzeugte Ökostrom bilanziell nicht direkt mit Ihrem Stromvertrag verrechnet wird, ist es wichtig, dass wir die erneuerbaren Energien ausbauen. Jede vor Ort erzeugte Kilowattstunde erhöht das Angebot an Strom, was preismildernd auf den gesamten Markt wirkt. So stabilisieren wir die Preise und sorgen für mehr saubere Energie. Mit Ihrem Stromvertrag sind Sie ein aktiver Teil dieser Entwicklung.