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Da die Strompreisbremse vorsieht, dass 80 % des Vorjahresverbrauchs maßgeblich für die Entlastung sein wird, empfehlen wir unseren Kund:innen, einen aktuellen Zählerstand im Kundenportal zu melden. So müssen wir keine Schätzung des Verbrauchs vornehmen, sondern können die Berechnung zur Entlastung anhand von Ablesewerten berechnen. Ihren Zählerstand können Sie direkt hier melden.