Eine Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner erfolgt im Rahmen der Bearbeitung des Genehmigungsantrags durch die Genehmigungsbehörde. In dem Genehmigungsverfahren werden meistens gut 50 Träger öffentlicher Belange einbezogen, so auch die jeweiligen Standortgemeinden. Diese prüfen, ob das Vorhaben genehmigungsfähig ist und legen ggf. Restriktionen fest, wie Schallreduzierung oder Abschaltzeiten z. B. auf Grund von zu hoher Schattenbelastung oder bei hoher Fledermausaktivität.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen