Grundsätzlich sind Preisänderungen durch die vertraglich festgelegte Energiepreisgarantie bis zu deren Frist ausgeschlossen. Gesetzliche Änderungen können sich aber auf den Strompreis auswirken. Zunächst werden Preisänderungen z. B. durch Kostenerhöhungen oder -senkungen bei steuerlichen Preiskomponenten in unserem Tarif berücksichtigt. Dabei kann es aber sein, dass wir beispielsweise eine gestiegene Umlage mit gefallenen Netzentgelten ausgleichen, sodass der Strompreis nicht zwingend verändert werden muss. Jede Preisänderungen unserer Tarife geben wir unseren Kund:innen mit Begründung rechtzeitig vor Inkrafttreten bekannt.
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