Grundsätzlich sind Preisänderungen durch die vertraglich festgelegte Energiepreisgarantie bis zu deren Frist ausgeschlossen. Gesetzliche Änderungen können sich aber auf den Strompreis auswirken. Zunächst werden Preisänderungen z. B. durch Kostenerhöhungen oder -senkungen bei steuerlichen Preiskomponenten in unserem Tarif berücksichtigt. Dabei kann es aber sein, dass wir beispielsweise eine gestiegene EEG-Umlage mit gefallenen Netzentgelten ausgleichen, sodass der Strompreis nicht zwingend verändert werden muss. Jede Preisänderungen unserer Tarife geben wir unseren Kunden mit Begründung rechtzeitig vor Inkrafttreten bekannt.