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Skyline bei Nacht von Friedrichshain-Kreuzberg mit Blick auf den Fernsehturm

Die Blockiergebühr soll eine Belegung von Ladestationen mit nicht ladenden E-Fahrzeugen reduzieren und damit eine höhere Verfügbarkeit der Ladeinfrastruktur gewährleisten.

Die im Juli 2022 eingeführte Blockiergebühr gilt beim Ad-hoc-Laden ab der 240. Minute an allen von den Berliner Stadtwerken betriebenen öffentlichen Ladestationen. Wir überprüfen die Verhältnismäßigkeit regelmäßig und haben ab 01.01.2023 eine Obergrenze der Berechnung eingeführt, um Härtefälle zu vermeiden

Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit der Ladekarte oder App eines Roaming-Partners an unseren Ladestationen laden, gelten die vertraglichen Regelungen und Gebühren Ihres Anbieters. Bitte beachten Sie mögliche Abweichungen und erfragen Sie bei Ihrem Anbieter, ob, ab wann und in welcher Höhe eine Blockiergebühr an Ladestationen der Berliner Stadtwerke erhoben wird.

Hinweis: Die Blockiergebühr steht in keinem Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung der Bezirke.