Direkt zum Inhalt wechseln

In der Förderrichtlinie zum Berliner Programm „1000 Grüne Dächer“ heißt es: „Eine Kombination von Dachbegrünung und Solarstromanlagen ist zulässig und ausdrücklich erwünscht.“. Die Mehrkosten für das Gründach, die sich durch eine Solarstromanlage ergeben, sind im Rahmen des Programms GründachPLUS, das zunächst bis Ende 2022 läuft, förderfähig.

Weitere Einzelheiten finden sich in der Richtlinie und auf den Seiten des IBB Business Teams unter https://www.ibb-business-team.de/gruendachplus.