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Ja. Bis Ende 2024 müssen alle öffentlichen Gebäude mit einer Nutzungsfläche von mehr als 50 m² verpflichtend mit einer Solaranlage ausgestattet sein, gleich ob Neubau oder Bestandsgebäude. Die Solarpflicht geht zurück auf das neu verabschiedete Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln), welches nicht nur auf der kompletten technisch nutzbaren Dachfläche zum Solarausbau verpflichtet, sondern ebenso auf die Nutzung von erneuerbaren Energien auf öffentlichen Gebäuden verweist.

Die Solaranlagen sind im Zuge der Bauausführung, spätestens aber ein Jahr nach Bauabnahme zu errichten.