Wie erhält man eine Genehmigung?

Eine Genehmigung bedarf der Zustimmung sowohl der Unteren als auch der Oberen Denkmalschutzbehörde. Bei der Unteren Denkmalschutzbehörde ist der Antrag einzureichen. Bei negativer Prüfung erhält die antragstellende Person ein Ablehnungsschreiben. Bei positiver Prüfung übergibt die Untere Denkmalschutzbehörde den Positivbescheid an die Obere Denkmalschutzbehörde. Diese kann durch eigene Prüfung des Sachverhaltes den Positivbescheid mit einer Ablehnung überstimmen.

Zurück zu den FAQs Photovoltaik
Aktuelle Wartungsarbeiten

Liebe Berliner:innen, 
aufgrund von Wartungsarbeiten am System können Sie bis morgen früh leider kein kommunales Ökostromangebot von uns erhalten. Bei Fragen zu unseren Angeboten sind wir aber weiterhin telefonisch für Sie erreichbar: 0800 537 1000 (kostenfrei, Mo–Fr von 8 bis 20 Uhr) oder unter service@berlinerstadtwerke.de.