Sie wollen mehr über Ihre Stromrechnung erfahren oder gern wissen, was genau die einzelnen Begriffe bedeuten?Mit unserer Musterrechnung für Geschäftskunden haben Sie die Möglichkeit, sich über die einzelnen Inhalte zu informieren.Haben Sie weitere Fragen, dann schreiben Sie uns eine E-Mail an stromversorgung.berlin@berlinerstadtwerke.de oder rufen Sie uns an unter 0800 / 5371001. Seite 1Seite 2Seite 3Seite 4Seite 5Seite 6Seite 7Seite 8Seite 9 1 2 4 5 3 6 7 Rechnungsanschrift An diese Adresse wird die Rechnung versandt. Sie kann von der Anschrift des Geschäftspartners oder der Abnahmestelle abweichen. Kundennummer Die Kundennummer ist eine eindeutige Kennnummer des Vertragspartners des Stromliefervertrages. Vertragsnummer Unter der Vertragsnummer sind alle Daten zum Geschäftspartner, der jeweiligen Abnahmestelle sowie der Zahlungsvorgänge erfasst. Rechnungsnummer Diese Nummer ist eine eindeutige einmalige Nummer für diese Rechnung und sollte bei der Überweisung mit angegeben werden. Verbrauchstelle Die Verbrauchstelle ist der Ort, an dem die Stromlieferung erbracht wird. Kosten für Strombelieferung Ihre Gesamtkosten für die Belieferung mit Strom für den vorgenannten Zeitraum werden auf den folgenden Seiten im Detail aufgeführt. Von Ihnen zu zahlender Restetrag / Ihre Erstattung Der Endbetrag ergibt sich aus den Kosten für die Stromlieferung abzüglich bereits für diesen Zeitraum gezahlter Abschläge und eventueller Gutschriften. Wenn Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen. 1 Rechnungsanschrift An diese Adresse wird die Rechnung versandt. Sie kann von der Anschrift des Geschäftspartners oder der Abnahmestelle abweichen. 2 Kundennummer Die Kundennummer ist eine eindeutige Kennnummer des Vertragspartners des Stromliefervertrages. 3 Vertragsnummer Unter der Vertragsnummer sind alle Daten zum Geschäftspartner, der jeweiligen Abnahmestelle sowie der Zahlungsvorgänge erfasst. 4 Rechnungsnummer Diese Nummer ist eine eindeutige einmalige Nummer für diese Rechnung und sollte bei der Überweisung mit angegeben werden. 5 Verbrauchstelle Die Verbrauchstelle ist der Ort, an dem die Stromlieferung erbracht wird. 6 Kosten für Strombelieferung Ihre Gesamtkosten für die Belieferung mit Strom für den vorgenannten Zeitraum werden auf den folgenden Seiten im Detail aufgeführt. 7 Von Ihnen zu zahlender Restetrag / Ihre Erstattung Der Endbetrag ergibt sich aus den Kosten für die Stromlieferung abzüglich bereits für diesen Zeitraum gezahlter Abschläge und eventueller Gutschriften. Wenn Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen. 1 Ihre Abschlag 1 Ihre Abschlag 1 2 3 4 5 6 7 Ihre Vertragsdetails Die vertraglich vereinbarten Grundinformationen werden aufgeführt als Nachweis, auf welcher Basis die Berechnung der Stromrechnung erfolgt sowie nach EnWG2021 lautende Regeln zum Lieferantenwechsel. Messlokation Die Messlokation, auch als Zählpunktbezeichnung benannt, ist eine eindeutige Kennzeichnung einer Abnahmestelle im europäischen Energienetz. Hier werden die relevanten Messdaten erfasst und der Netzbetreiber kann über die Messlokations-ID die zu beliefernde Abnahmestelle genau identifizieren. Zähler hingegen sind nicht ortsgebunden, da die Zähler gewechselt werden können. Marktlokation Eine Marktlokation ist ein Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird. Es besteht mindestens eine Verbindung zu einem Netz. Codenummer des Netzbetreiber/Name des Netzbetreibers Der Netzbetreiber ist für den Betrieb des jeweiligen Verteilnetzes und die Durchleitung des Stroms verantwortlich. Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Ide Messstellenbetreiber Der Messstellenbetreiber ist das Unternehmen, das für den Einbau und den Betrieb Ihres Stromzählers zuständig ist. Zählernummer Die Zählernummer kennzeichnet eindeutig Ihre Verbrauchsstelle und ist direkt auf Ihrem Zähler zu finden. Meist ist sie oberhalb oder unterhalb eines Strichcodes als mehrstellige Nummer eingeprägt. Stromkennzeichnung Stromlieferanten sind nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, Informationen über die Herkunft des bezogenen Stroms und dessen Umweltauswirkungen zu geben. 1 Ihre Vertragsdetails Die vertraglich vereinbarten Grundinformationen werden aufgeführt als Nachweis, auf welcher Basis die Berechnung der Stromrechnung erfolgt sowie nach EnWG2021 lautende Regeln zum Lieferantenwechsel. 2 Messlokation Die Messlokation, auch als Zählpunktbezeichnung benannt, ist eine eindeutige Kennzeichnung einer Abnahmestelle im europäischen Energienetz. Hier werden die relevanten Messdaten erfasst und der Netzbetreiber kann über die Messlokations-ID die zu beliefernde Abnahmestelle genau identifizieren. Zähler hingegen sind nicht ortsgebunden, da die Zähler gewechselt werden können. 3 Marktlokation Eine Marktlokation ist ein Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird. Es besteht mindestens eine Verbindung zu einem Netz. 4 Codenummer des Netzbetreiber/Name des Netzbetreibers Der Netzbetreiber ist für den Betrieb des jeweiligen Verteilnetzes und die Durchleitung des Stroms verantwortlich. Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Ide 5 Messstellenbetreiber Der Messstellenbetreiber ist das Unternehmen, das für den Einbau und den Betrieb Ihres Stromzählers zuständig ist. 6 Zählernummer Die Zählernummer kennzeichnet eindeutig Ihre Verbrauchsstelle und ist direkt auf Ihrem Zähler zu finden. Meist ist sie oberhalb oder unterhalb eines Strichcodes als mehrstellige Nummer eingeprägt. 7 Stromkennzeichnung Stromlieferanten sind nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, Informationen über die Herkunft des bezogenen Stroms und dessen Umweltauswirkungen zu geben. 2 1 Ihr Stromverbrauch im Detail Die Differenz aus Endzählerstand und Anfangszählerstand ergibt die in diesem Zeitraum verbrauchte Menge. Ihre Kosten für Strom im Detail Der Arbeitspreis wird mit der Anzahl der bezogenen Kilowattstunden (kWh) multipliziert, ist also mengenabhängig. Der Grundpreis wird zeitanteilig abgerechnet. 1 Ihr Stromverbrauch im Detail Die Differenz aus Endzählerstand und Anfangszählerstand ergibt die in diesem Zeitraum verbrauchte Menge. 2 Ihre Kosten für Strom im Detail Der Arbeitspreis wird mit der Anzahl der bezogenen Kilowattstunden (kWh) multipliziert, ist also mengenabhängig. Der Grundpreis wird zeitanteilig abgerechnet. 1 Umlagen und Abgaben EEG-Umlage Über die Umlage wird die Differenz zwischen den garantierten Vergütungen für die Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien und den an der Strombörse erzielten Erlösen ausgeglichen. Das Bundeswirtschaftsministerium plant, die EEG-Umlage bereits zum 1. Juli 2022 abzuschaffen. Offshore-Umlage Die Umlage gleicht Einnahmeausfälle durch Netzunterbrechungen ab 10 Tagen oder einen verspäteten Anschluss an das Stromnetz für Offshore-Windpark-Betreiber aus. Umlage abschaltbare Lasten Die AbLaV-Umlage ist eine Vergütung der Netzbetreiber an Stromverbraucher, die kurzfristig auf die Belieferung von Strom verzichten. Konzessionsabgabe Sind Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Die Konzessionsabgabe wird vom Netzbetreiber an den Lieferanten weiterverrechnet. §19 StromNEV-Umlage Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung stromintensiver Unternehmen von den Netzentgelten finanziert. Die Betreiber von Übertragungsnetzen sind verpflichtet, entgangene Erlöse, die aus individuellen Netzentgelten resultieren, nachgelagerten Betreibern von Elektrizitätsverteilernetzen zu erstatten. KWKG-Umlage Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) fördert Modernisierung, Aus- und Neubau von Kraftwerken, in denen parallel Strom und Nutzwärme erzeugt wird. Netzzugang Für die Nutzung des Verteilnetzes erhält der Verteilnetzbetreiber ein Entgelt für den Transport und die Verteilung der Energie sowie damit verbundene Dienstleistungen. Messstellenbetrieb Der Messstellenbetrieb umfasst den Einbau sowie den Betrieb und die Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen sowie den Datentransfer. Die Kosten dafür werden vom Netzbetreiber als grundzuständigen Messstellenbetreiber oder einem Dritten, der die Aufgabe des Messstellenbetreibers wahrnimmt, in Rechnung gestellt. Stromsteuer Die Stromsteuer ist die durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt. Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer für Strom beträgt 19 Prozent und wird auf die Gesamtsumme aus Erzeuger- und Vertriebsanteil, Netzentgelten sowie den sonstigen staatlich veranlassten Preisbestandteilen erhoben. 1 Umlagen und Abgaben EEG-Umlage Über die Umlage wird die Differenz zwischen den garantierten Vergütungen für die Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien und den an der Strombörse erzielten Erlösen ausgeglichen. Das Bundeswirtschaftsministerium plant, die EEG-Umlage bereits zum 1. Juli 2022 abzuschaffen. Offshore-Umlage Die Umlage gleicht Einnahmeausfälle durch Netzunterbrechungen ab 10 Tagen oder einen verspäteten Anschluss an das Stromnetz für Offshore-Windpark-Betreiber aus. Umlage abschaltbare Lasten Die AbLaV-Umlage ist eine Vergütung der Netzbetreiber an Stromverbraucher, die kurzfristig auf die Belieferung von Strom verzichten. Konzessionsabgabe Sind Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Die Konzessionsabgabe wird vom Netzbetreiber an den Lieferanten weiterverrechnet. §19 StromNEV-Umlage Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung stromintensiver Unternehmen von den Netzentgelten finanziert. Die Betreiber von Übertragungsnetzen sind verpflichtet, entgangene Erlöse, die aus individuellen Netzentgelten resultieren, nachgelagerten Betreibern von Elektrizitätsverteilernetzen zu erstatten. KWKG-Umlage Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) fördert Modernisierung, Aus- und Neubau von Kraftwerken, in denen parallel Strom und Nutzwärme erzeugt wird. Netzzugang Für die Nutzung des Verteilnetzes erhält der Verteilnetzbetreiber ein Entgelt für den Transport und die Verteilung der Energie sowie damit verbundene Dienstleistungen. Messstellenbetrieb Der Messstellenbetrieb umfasst den Einbau sowie den Betrieb und die Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen sowie den Datentransfer. Die Kosten dafür werden vom Netzbetreiber als grundzuständigen Messstellenbetreiber oder einem Dritten, der die Aufgabe des Messstellenbetreibers wahrnimmt, in Rechnung gestellt. Stromsteuer Die Stromsteuer ist die durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt. Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer für Strom beträgt 19 Prozent und wird auf die Gesamtsumme aus Erzeuger- und Vertriebsanteil, Netzentgelten sowie den sonstigen staatlich veranlassten Preisbestandteilen erhoben. 1 2 Geleistete Abschlagsbetrag Die bisherigen Abschlagsbeträge im abgerechneten Abrechnungszeitraums werden zugrunde gelegt. ggf: Offene Gebühren, Forderungen und Guthaben Es werden alle Überzahlungen sowie Zusatzforderungen (Mahn- oder Rückläuferkosten) aufgelistet. Zukünftige Abschlagsbetrag Anhand des Verbrauchs des vorangegangenen Abrechnungszeitraums und der zugrunde liegenden Konditionen wird ein neuer Abschlagsbetrag berechnet. 1 Geleistete Abschlagsbetrag Die bisherigen Abschlagsbeträge im abgerechneten Abrechnungszeitraums werden zugrunde gelegt. ggf: Offene Gebühren, Forderungen und Guthaben Es werden alle Überzahlungen sowie Zusatzforderungen (Mahn- oder Rückläuferkosten) aufgelistet. 2 Zukünftige Abschlagsbetrag Anhand des Verbrauchs des vorangegangenen Abrechnungszeitraums und der zugrunde liegenden Konditionen wird ein neuer Abschlagsbetrag berechnet.