Sie wollen mehr über Ihre Stromrechnung erfahren oder gern wissen, was genau die einzelnen Begriffe bedeuten?
Mit unserer Musterrechnung für Geschäftskunden haben Sie die Möglichkeit, sich über die einzelnen Inhalte zu informieren.
Haben Sie weitere Fragen, dann schreiben Sie uns eine E-Mail an stromversorgung.berlin@berlinerstadtwerke.de oder rufen Sie uns an unter 0800 / 5371001.
Rechnungsanschrift
An diese Adresse wird die Rechnung versandt. Sie kann von der Anschrift des Geschäftspartners oder der Abnahmestelle abweichen.
Rechnungsnummer
Diese Nummer ist eine eindeutige einmalige Nummer für diese Rechnung und sollte bei der Überweisung mit angegeben werden.
Geschäftspartner /-nummer
Der Geschäftspartner ist der Vertragspartner des Stromliefervertrages und besitzt eine eindeutige Kennnummer, vergleichbar mit einer Kundennummer.
Vertragskontonummer
Unter der Vertragskontonummer sind alle Daten zum Geschäftspartner, der jeweiligen Abnahmestelle sowie der Zahlungsvorgänger erfasst.
AKS (EWS)-Schlüssel
Unter dieser Schlüsselbezeichnung wird die Abnahmestelle mit allen Informationen bei der Energiewirtschaftsstelle des Landes Berlin geführt.
Losnummer
Die Losnummer ist die Zuordnung der Abnahmestelle zum jeweiligen Los der Ausschreibung für die Strombelieferung des Landes Berlin.
Entgelt für Strom
Dies ist die Summe aller Einzelpositionen der Stromrechnung exklusive der Strom- und Umsatzsteuer. Nähere Informationen zu den Einzelpositionen finden Sie auf der zweiten Seite der Rechnung.
Rechnungsbetrag
Der Rechnungsbetrag ist der zu zahlende Rechnungsbetrag inkl. aller Einzelpositionen, Steuern und abzüglich eines möglicherweise gewährten Gemeinderabatts.
Rechnungsanschrift
An diese Adresse wird die Rechnung versandt. Sie kann von der Anschrift des Geschäftspartners oder der Abnahmestelle abweichen.
Rechnungsnummer
Diese Nummer ist eine eindeutige einmalige Nummer für diese Rechnung und sollte bei der Überweisung mit angegeben werden.
Geschäftspartner /-nummer
Der Geschäftspartner ist der Vertragspartner des Stromliefervertrages und besitzt eine eindeutige Kennnummer, vergleichbar mit einer Kundennummer.
Vertragskontonummer
Unter der Vertragskontonummer sind alle Daten zum Geschäftspartner, der jeweiligen Abnahmestelle sowie der Zahlungsvorgänger erfasst.
AKS (EWS)-Schlüssel
Unter dieser Schlüsselbezeichnung wird die Abnahmestelle mit allen Informationen bei der Energiewirtschaftsstelle des Landes Berlin geführt.
Losnummer
Die Losnummer ist die Zuordnung der Abnahmestelle zum jeweiligen Los der Ausschreibung für die Strombelieferung des Landes Berlin.
Entgelt für Strom
Dies ist die Summe aller Einzelpositionen der Stromrechnung exklusive der Strom- und Umsatzsteuer. Nähere Informationen zu den Einzelpositionen finden Sie auf der zweiten Seite der Rechnung.
Rechnungsbetrag
Der Rechnungsbetrag ist der zu zahlende Rechnungsbetrag inkl. aller Einzelpositionen, Steuern und abzüglich eines möglicherweise gewährten Gemeinderabatts.
Wirkarbeit Lieferung
Verbrauchsabhängige Abrechnung des vertraglich vereinbarten Liefer- bzw. Arbeitspreises. Dieser enthält die Kosten für Lieferung, Vertrieb und Abrechnung.
EEG-Umlage
Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) fördert die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien Anlagen. Die hierbei anfallenden Kosten werden auf die Letztverbraucher umgelegt.
Netznutzung
Für die Nutzung des Verteilnetzes erhält der Verteilnetzbetreiber ein Entgelt für den Transport und die Verteilung der Energie sowie damit verbundene Dienstleistungen. Für Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) werden im Regelfall zwei Preiskomponenten abgerechnet, ein verbrauchsabhängiger Arbeitspreis sowie ein Leistungspreis für die maximal in Anspruch genommene Leistung aus dem Netz.
Konzessionsabgabe
Entgelte an Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Die Konzessionsabgabe wird vom Netzbetreiber an den Lieferanten weiterverrechnet.
KWKG-Umlage
Durch die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) Anlagen wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht. Diese Anlagen werden nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gefördert und die Kosten hierfür auf die Verbraucher umgelegt.
§19 StromNEV-Umlage
Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die Belastungen aus Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Offshore-Haftungsumlage
Die Umlage regelt die finanzielle Verrechnung der von den Netzbetreibern zu zahlenden Entschädigungsleistungen für eine verzögerte Anbindung von Offshore-Windenergieanlagen an das Stromnetz. Diese Kosten werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Umlage abschaltbare Lasten
Die Umlage Abschaltbare Lasten (AbLaV-Umlage) dient auf der Grundlage des § 13 Abs. 4a und 4b EnWG der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen.
Messstellenbetrieb/ Messstellenbetreiber
Der Messstellenbetrieb umfasst den Einbau sowie den Betrieb und die Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen sowie den Datentransfer. Die Kosten dafür werden vom Netzbetreiber als grundzuständigen Messstellenbetreiber oder einem Dritten, der die Aufgabe des Messstellenbetreibers wahrnimmt, in Rechnung gestellt.
Kommunikationseinrichtung
Die Messdaten einer RLM-Anlage werden über ein Fernauslesung an den Messstellenbetreiber übermittelt. In einigen Fällen ist dafür eine separate Kommunikationseinrichtung wie z.B. ein GSM-Modem notwendig. Die zusätzlichen Kosten dieser Fernauslesung werden dem Letztverbraucher in Rechnung gestellt.
Stromsteuer
Die Stromsteuer ist die durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.
Gemeinderabatt
Der Netzbetreiber gewährt für Abnahmestellen von kommunalen Einrichtungen (z.B. Schule, Behörden, Ampeln, Straßenbeleuchtung) einen sogenannten Gemeinderabatt von 10 % auf die Netzentgelte. Dieser Rabatt gilt nur für Abnahmestellen in der Niederspannung und nicht für eigene Rechtsformen (z.B. AöR oder GmbH).
Wirkarbeit Lieferung
Verbrauchsabhängige Abrechnung des vertraglich vereinbarten Liefer- bzw. Arbeitspreises. Dieser enthält die Kosten für Lieferung, Vertrieb und Abrechnung.
EEG-Umlage
Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) fördert die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien Anlagen. Die hierbei anfallenden Kosten werden auf die Letztverbraucher umgelegt.
Netznutzung
Für die Nutzung des Verteilnetzes erhält der Verteilnetzbetreiber ein Entgelt für den Transport und die Verteilung der Energie sowie damit verbundene Dienstleistungen. Für Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) werden im Regelfall zwei Preiskomponenten abgerechnet, ein verbrauchsabhängiger Arbeitspreis sowie ein Leistungspreis für die maximal in Anspruch genommene Leistung aus dem Netz.
Konzessionsabgabe
Entgelte an Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Die Konzessionsabgabe wird vom Netzbetreiber an den Lieferanten weiterverrechnet.
KWKG-Umlage
Durch die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) Anlagen wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht. Diese Anlagen werden nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gefördert und die Kosten hierfür auf die Verbraucher umgelegt.
§19 StromNEV-Umlage
Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die Belastungen aus Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Offshore-Haftungsumlage
Die Umlage regelt die finanzielle Verrechnung der von den Netzbetreibern zu zahlenden Entschädigungsleistungen für eine verzögerte Anbindung von Offshore-Windenergieanlagen an das Stromnetz. Diese Kosten werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Umlage abschaltbare Lasten
Die Umlage Abschaltbare Lasten (AbLaV-Umlage) dient auf der Grundlage des § 13 Abs. 4a und 4b EnWG der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen.
Messstellenbetrieb/ Messstellenbetreiber
Der Messstellenbetrieb umfasst den Einbau sowie den Betrieb und die Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen sowie den Datentransfer. Die Kosten dafür werden vom Netzbetreiber als grundzuständigen Messstellenbetreiber oder einem Dritten, der die Aufgabe des Messstellenbetreibers wahrnimmt, in Rechnung gestellt.
Kommunikationseinrichtung
Die Messdaten einer RLM-Anlage werden über ein Fernauslesung an den Messstellenbetreiber übermittelt. In einigen Fällen ist dafür eine separate Kommunikationseinrichtung wie z.B. ein GSM-Modem notwendig. Die zusätzlichen Kosten dieser Fernauslesung werden dem Letztverbraucher in Rechnung gestellt.
Stromsteuer
Die Stromsteuer ist die durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.
Gemeinderabatt
Der Netzbetreiber gewährt für Abnahmestellen von kommunalen Einrichtungen (z.B. Schule, Behörden, Ampeln, Straßenbeleuchtung) einen sogenannten Gemeinderabatt von 10 % auf die Netzentgelte. Dieser Rabatt gilt nur für Abnahmestellen in der Niederspannung und nicht für eigene Rechtsformen (z.B. AöR oder GmbH).
Verbrauchstelle
Die Verbrauchstelle ist der Ort, an dem die Stromlieferung erbracht wird.
Marktlokation
Die Marktlokation ist ein Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird. Es besteht mindestens eine Verbindung zu einem Netz.
Messlokation
Die Messlokation, auch als Zählpunktbezeichnung benannt, ist eine eindeutige Kennzeichnung einer Abnahmestelle im europäischen Energienetz. Hier werden die relevanten Messdaten erfasst und der Netzbetreiber kann über die Messlokations-ID die zu beliefernde Abnahmestelle genau identifizieren. Zähler hingegen sind nicht ortsgebunden, da die Zähler gewechselt werden können.
Spannungsebene
Die Angabe der Spannung zeigt ob die Abnahmestelle in Niederspannung, Mittelspannung oder Hochspannung versorgt wird. Dies hat Einfluss auf die Höhe der Netznutzungsentgelte.
Messeinrichtung
An der Verbrauchstelle können unterschiedliche Messeinrichtungen eingebaut sein.
Eine konventionelle Messeinrichtung ist ein herkömmlicher Zähler mit einem Zählwerk zur Messung des Verbrauchs. Der Zähler kann nur vor Ort abgelesen werden.
Bei einem modernen Messsystem ist ein digitaler Zähler mit einem mehrzeiligen Display eingebaut über das der Zähler jederzeit abgelesen werden kann.
Das intelligente Messsystem ist ein digitaler Zähler mit einer Kommunikationseinrichtung, einem sogenannten Smart-Meter-Gateway, über den die Verbrauchsdaten regelmäßig fernausgelesen werden können.
Netzbetreiber/Netzbetreibernummer
Der Netzbetreiber ist für den Betrieb des jeweiligen Verteilnetzes und die Durchleitung des Stroms verantwortlich. Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.
Verbrauch
Der Verbrauch gibt die für einen Zeitraum in Anspruch genommene Arbeit als Differenz zwischen Zählerendstand und Zähleranfangsbestand an.
Verbrauchstelle
Die Verbrauchstelle ist der Ort, an dem die Stromlieferung erbracht wird.
Marktlokation
Die Marktlokation ist ein Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird. Es besteht mindestens eine Verbindung zu einem Netz.
Messlokation
Die Messlokation, auch als Zählpunktbezeichnung benannt, ist eine eindeutige Kennzeichnung einer Abnahmestelle im europäischen Energienetz. Hier werden die relevanten Messdaten erfasst und der Netzbetreiber kann über die Messlokations-ID die zu beliefernde Abnahmestelle genau identifizieren. Zähler hingegen sind nicht ortsgebunden, da die Zähler gewechselt werden können.
Spannungsebene
Die Angabe der Spannung zeigt ob die Abnahmestelle in Niederspannung, Mittelspannung oder Hochspannung versorgt wird. Dies hat Einfluss auf die Höhe der Netznutzungsentgelte.
Messeinrichtung
An der Verbrauchstelle können unterschiedliche Messeinrichtungen eingebaut sein.
Eine konventionelle Messeinrichtung ist ein herkömmlicher Zähler mit einem Zählwerk zur Messung des Verbrauchs. Der Zähler kann nur vor Ort abgelesen werden.
Bei einem modernen Messsystem ist ein digitaler Zähler mit einem mehrzeiligen Display eingebaut über das der Zähler jederzeit abgelesen werden kann.
Das intelligente Messsystem ist ein digitaler Zähler mit einer Kommunikationseinrichtung, einem sogenannten Smart-Meter-Gateway, über den die Verbrauchsdaten regelmäßig fernausgelesen werden können.
Netzbetreiber/Netzbetreibernummer
Der Netzbetreiber ist für den Betrieb des jeweiligen Verteilnetzes und die Durchleitung des Stroms verantwortlich. Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.
Verbrauch
Der Verbrauch gibt die für einen Zeitraum in Anspruch genommene Arbeit als Differenz zwischen Zählerendstand und Zähleranfangsbestand an.
Stromkennzeichnung
Stromlieferanten sind nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet Informationen über die Herkunft des bezogenen Stroms und dessen Umweltauswirkungen zu geben.
Stromkennzeichnung
Stromlieferanten sind nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet Informationen über die Herkunft des bezogenen Stroms und dessen Umweltauswirkungen zu geben.