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Solaranlage auf dem Emmy-Noether-Gymnasium Solaranlage auf dem Emmy-Noether-Gymnasium
  • Solaranlage mit 54,88 kWp Leistung
  • 196 polykristalline Module
  • 25.291 kg vermiedene CO2-Emissionen pro Jahr

Das Emmy-Noether-Gymnasium in Treptow-Köpenick, benannt nach der Begründerin einer der wichtigsten Grundlagen der theoretischen Physik – dem Noether-Theorem –, ist eine von vielen Berliner Schulen, die wir auf dem Weg zur Solarcity mit einer Solaranlage ausgestattet haben.

Insgesamt 196 polykristallinen Module bedecken ganze 440 m2 des Gebäudedachs und generieren 47.000 kWh grünen Strom pro Jahr. Die Anlage ist so bemessen, dass die maximale Menge des Stroms vom eigenen Dach auch im Gebäude verbraucht wird.

© Benjamin Pritzkuleit/Berliner Stadtwerke

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Mit 54,88 kWp Leistung können nicht nur 31 Prozent des Energiebedarfs vor Ort erzeugt, sondern jährlich auch 25.291 kg CO2-Emissionen vermieden werden. So trägt das Gymnasium mit naturwissenschaftlichem Profil dazu bei, dass der größte, grünste und wasserreichste Bezirk Berlins auch klimaneutral werden kann.


Fragen und Antworten zur Solarenergie

Berechnen Sie Ihren kommunalen Ökostrom-Tarif


Berechnung des geschätzten Abschlags unter Berücksichtigung der Strompreisbremse

Bei einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh gilt: 80 % Ihres persönlichen prognostizierten Jahesverbrauchs (i.d.R. beruht dieser auf Ihrem Vorjahresverbrauch) erhalten Sie den vergünstigten Strompreis von 40 Cent/kWh. Wir schätzen die Entlastung der Strompreisbremse auf Basis Ihres angegebenen Verbrauchs von XXX kWh. Die Schätzung berechnet sich wie folgt:


80 % des Jahresverbrauchs (0,8 x XXX kWh) x (Arbeitspreis XXX Cent/kWh – 40 Cent) = Entlastungsbetrag


Die Berechnung erfolgt auf Basis der aktuellen Gesetzeslage und Ihrer Angaben. Der errechnete Entlastungsbetrag pro Jahr wird anteilig auf die zu zahlenden Abschläge verteilt und Ihr Abschlag somit verringert. Der Entlastungsbetrag bezieht sich auf die Entlastung in Ihren Abschlägen.


Informationen zum Preis für XXX Berlin und den Tarif XXX
durchschnittlicher Abschlag pro Monat ca. XXX €/Monat
Schätzwert des Entlasungsbetrags bei XXXX kWh
Verbrauchsannahme des Vorjahres
XXX €/Monat



= geschätzter Abschlag inkl. Strompreisbremse XX €/Monat

Bitte beachten Sie: Die Berechnung des geschätzten Abschlags unter Berücksichtigung der Strompreisbremse entspricht ungefähren Werten und erfolgt ohne Gewähr. Ihre tatsächlichen Abschlagswerte werden auf Basis der aktuellen Jahresverbrauchsprognose Ihres Netzbetreibers bzw. der Angaben Ihres vorherigen Lieferanten festgelegt und können abweichen.

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