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Solaranlagen-Bau auf einem Wohngebäude der Wohnungsbau-Genossenschaft Solaranlagen-Bau auf einem Wohngebäude der Wohnungsbau-Genossenschaft
  • Kooperation mit der Wohnungsbau-Genossenschaft „Treptow Nord” eG
  • vier Gebäude mit jeweils einer Solaranlage
  • Einsparung von etwa 60.000 kg CO2 pro Jahr

Mieterstrom ist ein wichtiger Baustein der urbanen Energiewende: Solarstrom direkt dort produziert, wo er gebraucht wird – am eigenen Wohngebäude. In Berlin sind für diese sinnvolle und günstige Stromerzeugung tausende Gebäude geeignet. Es wird Zeit, dieses Potenzial zu nutzen und die Bewohner an den Vorteilen einer sauberen Energieversorgung teilhaben zu lassen.

Auf den 1977 errichteten Fünfgeschossern an der Heidelberger, Lohmühlen- und Isingstraße sowie am Schmollerplatz haben Spezialisten der Stadtwerke insgesamt 1140 m² Modulfläche montiert, mit denen pro Jahr rund 123.000 kWh umweltfreundlicher Strom erzeugt und etwa 60.000 kg CO2-Emissionen vermieden werden können.

© Mathias Völzke/Berliner Stadtwerke

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Auf den vier Gebäuden am Landwehrkanal der Wohnungsbau-Genossenschaft „Treptow Nord“ eG wurden Solarstromanlagen mit einer Leistung von 143 Kilowatt peak (kWp) installiert. Damit können ab jetzt mehr als 260 Haushalte mit günstigem Ökostrom vom eigenen Dach versorgt werden. Die Bewohner profitieren vor Ort zudem vom attraktiven Ökostromangebot berlinStrom Sonne+.


Sie wohnen in den genannten Fünfgeschossern der Wohnungsbau-Genossenschaft  „Treptow Nord” eG und möchten vom Mieterstrom profitieren? Testen Sie direkt hier unten, ob Ihre Anschrift dabei ist:

Berechnen Sie Ihren kommunalen Ökostrom-Tarif


Berechnung des geschätzten Abschlags unter Berücksichtigung der Strompreisbremse

Bei einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh gilt: 80 % Ihres persönlichen prognostizierten Jahesverbrauchs (i.d.R. beruht dieser auf Ihrem Vorjahresverbrauch) erhalten Sie den vergünstigten Strompreis von 40 Cent/kWh. Wir schätzen die Entlastung der Strompreisbremse auf Basis Ihres angegebenen Verbrauchs von XXX kWh. Die Schätzung berechnet sich wie folgt:


80 % des Jahresverbrauchs (0,8 x XXX kWh) x (Arbeitspreis XXX Cent/kWh – 40 Cent) = Entlastungsbetrag


Die Berechnung erfolgt auf Basis der aktuellen Gesetzeslage und Ihrer Angaben. Der errechnete Entlastungsbetrag pro Jahr wird anteilig auf die zu zahlenden Abschläge verteilt und Ihr Abschlag somit verringert. Der Entlastungsbetrag bezieht sich auf die Entlastung in Ihren Abschlägen.


Informationen zum Preis für XXX Berlin und den Tarif XXX
durchschnittlicher Abschlag pro Monat ca. XXX €/Monat
Schätzwert des Entlasungsbetrags bei XXXX kWh
Verbrauchsannahme des Vorjahres
XXX €/Monat



= geschätzter Abschlag inkl. Strompreisbremse XX €/Monat

Bitte beachten Sie: Die Berechnung des geschätzten Abschlags unter Berücksichtigung der Strompreisbremse entspricht ungefähren Werten und erfolgt ohne Gewähr. Ihre tatsächlichen Abschlagswerte werden auf Basis der aktuellen Jahresverbrauchsprognose Ihres Netzbetreibers bzw. der Angaben Ihres vorherigen Lieferanten festgelegt und können abweichen.

Leider können wir an der von Ihnen angegebenen Anschrift keinen kommunalen Ökostrom anbieten. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe. Eventuell liegen Sie auch außerhalb unseres Versorgungsgebietes. Für Rückfragen stehen Ihnen mehrere Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.

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