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Solaranlage der Berliner Stadtwerke auf der Heide-Schule Solaranlage der Berliner Stadtwerke auf der Heide-Schule
  • 45 kWp installierte Leistung
  • 160 polykristalline Module
  • 18.160 kg vermiedene CO2-Emissionen pro Jahr

Im Rahmen unseres solaren Bezirkspakets für Treptow-Köpenick haben wir eine Reihe von Schulen mit Solaranlagen ausgestattet. Eine davon ist die Heide-Schule im zukunftsgerichteten Ortsteil Adlershof.

Solaranlage der Berliner Stadtwerke auf der Heide-Schule
© Benjamin Pritzkuleit/Berliner Stadtwerke

Mit 160 Solarmodulen auf 360 m2 Fläche generiert die inklusive Ganztagsgrundschule mit Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation etwa 38.300 kWh Sonnenstrom pro Jahr und deckt damit 34 Prozent ihres Bedarfs vom eigenen Dach. Die Anlage mit einer Leistung von etwa 45 kWp vermeidet jedes Jahr rund 18.160 kg CO2-Emissionen und hilft somit dabei, dass unsere Stadt im Sinne der Generationengerechtigkeit auch für die Kinder lebenswert bleibt.


Fragen und Antworten zur Solarenergie

Berechnen Sie Ihren kommunalen Ökostrom-Tarif


Berechnung des geschätzten Abschlags unter Berücksichtigung der Strompreisbremse

Bei einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh gilt: 80 % Ihres persönlichen prognostizierten Jahesverbrauchs (i.d.R. beruht dieser auf Ihrem Vorjahresverbrauch) erhalten Sie den vergünstigten Strompreis von 40 Cent/kWh. Wir schätzen die Entlastung der Strompreisbremse auf Basis Ihres angegebenen Verbrauchs von XXX kWh. Die Schätzung berechnet sich wie folgt:


80 % des Jahresverbrauchs (0,8 x XXX kWh) x (Arbeitspreis XXX Cent/kWh – 40 Cent) = Entlastungsbetrag


Die Berechnung erfolgt auf Basis der aktuellen Gesetzeslage und Ihrer Angaben. Der errechnete Entlastungsbetrag pro Jahr wird anteilig auf die zu zahlenden Abschläge verteilt und Ihr Abschlag somit verringert. Der Entlastungsbetrag bezieht sich auf die Entlastung in Ihren Abschlägen.


Informationen zum Preis für XXX Berlin und den Tarif XXX
durchschnittlicher Abschlag pro Monat ca. XXX €/Monat
Schätzwert des Entlasungsbetrags bei XXXX kWh
Verbrauchsannahme des Vorjahres
XXX €/Monat



= geschätzter Abschlag inkl. Strompreisbremse XX €/Monat

Bitte beachten Sie: Die Berechnung des geschätzten Abschlags unter Berücksichtigung der Strompreisbremse entspricht ungefähren Werten und erfolgt ohne Gewähr. Ihre tatsächlichen Abschlagswerte werden auf Basis der aktuellen Jahresverbrauchsprognose Ihres Netzbetreibers bzw. der Angaben Ihres vorherigen Lieferanten festgelegt und können abweichen.

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