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Solaranlage auf dem Ordnungsamt in der Petersburger-Straße in Berlin Solaranlage auf dem Ordnungsamt in der Petersburger-Straße in Berlin
  • Solaranlage mit 61,8 kWp Leistung
  • 220 polykristalline Module
  • 26.345 kg/Jahr vermiedene CO2-Emissionen

In Friedrichhain-Kreuzberg konnten wir ein weiteres Solarprojekt für ein öffentliches Gebäude verwirklichen: Zwischen Bersarinplatz und Frankfurter Tor haben wir das Ordnungsamt des Bezirks mit 220 Solarmodulen bestückt, die mit einer Gesamtleistung von 61,8 kWp mehr als ein Drittel des Stromverbrauchs des Gebäudes decken. Pro Jahr werden so 53.766 kWh grüner Strom produziert und über 26.000 kg CO2 eingespart.

Solaranlage der Berliner Stadtwerke auf dem Dach des Ordnungsamts des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg in der Petersburger Straße
© Mathias Völzke/Berliner Stadtwerke

Die Berliner Stadtwerke installieren, warten und betreiben die Solaranlage wie viele andere Anlagen im Pachtmodell. Dabei ist diese so bemessen, dass die maximale Menge des erzeugten Stroms auch im Gebäude verbraucht wird. Durch den eingesparten Netzstrom hat der Bezirk keine zusätzlichen Kosten.

Die neue Solaranlage auf dem Bezirksgebäude in der Petersburger Straße 86–90, das neben dem allgemeinen Ordnungsdienst auch für Gewerbeangelegenheiten, Veterinär- und Lebensmittelkontrolle sowie die Parkraumbewirtschaftung zuständig ist, bringt nicht nur den Bezirk, sondern die ganze Stadt einen Schritt näher zur Klimaneutralität.


Fragen und Antworten zur Solarenergie

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Berechnung des geschätzten Abschlags unter Berücksichtigung der Strompreisbremse

Bei einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh gilt: 80 % Ihres persönlichen prognostizierten Jahesverbrauchs (i.d.R. beruht dieser auf Ihrem Vorjahresverbrauch) erhalten Sie den vergünstigten Strompreis von 40 Cent/kWh. Wir schätzen die Entlastung der Strompreisbremse auf Basis Ihres angegebenen Verbrauchs von XXX kWh. Die Schätzung berechnet sich wie folgt:


80 % des Jahresverbrauchs (0,8 x XXX kWh) x (Arbeitspreis XXX Cent/kWh – 40 Cent) = Entlastungsbetrag


Die Berechnung erfolgt auf Basis der aktuellen Gesetzeslage und Ihrer Angaben. Der errechnete Entlastungsbetrag pro Jahr wird anteilig auf die zu zahlenden Abschläge verteilt und Ihr Abschlag somit verringert. Der Entlastungsbetrag bezieht sich auf die Entlastung in Ihren Abschlägen.


Informationen zum Preis für XXX Berlin und den Tarif XXX
durchschnittlicher Abschlag pro Monat ca. XXX €/Monat
Schätzwert des Entlasungsbetrags bei XXXX kWh
Verbrauchsannahme des Vorjahres
XXX €/Monat



= geschätzter Abschlag inkl. Strompreisbremse XX €/Monat

Bitte beachten Sie: Die Berechnung des geschätzten Abschlags unter Berücksichtigung der Strompreisbremse entspricht ungefähren Werten und erfolgt ohne Gewähr. Ihre tatsächlichen Abschlagswerte werden auf Basis der aktuellen Jahresverbrauchsprognose Ihres Netzbetreibers bzw. der Angaben Ihres vorherigen Lieferanten festgelegt und können abweichen.

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