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Polizeistation in der Gallwitzallee in Berlin Polizeistation in der Gallwitzallee in Berlin
  • Anlage mit einer Kapazität von 346 kWp
  • 294.000 kWh Ökostrom pro Jahr
  • 161.713 kg CO2-Ersparnis über alle Anlagen pro Jahr

Für eine hundertprozentig umweltfreundliche Energieversorgung muss der Ausbau regenerativer Energien immer stärker vorangetrieben werden. Darum ist es begrüßenswert, dass immer mehr öffentliche Institutionen in Berlin ihre Dachflächen für Solaranlagen zur Verfügung stellen.

Polizeistation in der Gallwitzallee in Berlin
© Mathias Völzke/Berliner Stadtwerke

Seit einigen Jahren ist auch die Polizeistation in der Gallwitzallee mit einer Solaranlage ausgestattet. Die Anlage auf dem Revier in Lankwitz hat eine Gesamtkapazität von etwa 346 kWp und einen Jahresertrag von rund 294.000 kWh. Das entspricht dem Verbrauch von etwa 172 Haushalten. Durch diese Anlage vermindert sich die Klimabilanz Berlins jährlich um rund 162.000 Tonnen CO2.


Wir bringen sauberen Strom auch direkt zu Ihnen nach Hause. Mit unseren Ökostromangeboten wird auch Ihr Haushalt zu einem echten Klimaneutralisierer.

Berechnen Sie Ihren kommunalen Ökostrom-Tarif


Berechnung des geschätzten Abschlags unter Berücksichtigung der Strompreisbremse

Bei einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh gilt: 80 % Ihres persönlichen prognostizierten Jahesverbrauchs (i.d.R. beruht dieser auf Ihrem Vorjahresverbrauch) erhalten Sie den vergünstigten Strompreis von 40 Cent/kWh. Wir schätzen die Entlastung der Strompreisbremse auf Basis Ihres angegebenen Verbrauchs von XXX kWh. Die Schätzung berechnet sich wie folgt:


80 % des Jahresverbrauchs (0,8 x XXX kWh) x (Arbeitspreis XXX Cent/kWh – 40 Cent) = Entlastungsbetrag


Die Berechnung erfolgt auf Basis der aktuellen Gesetzeslage und Ihrer Angaben. Der errechnete Entlastungsbetrag pro Jahr wird anteilig auf die zu zahlenden Abschläge verteilt und Ihr Abschlag somit verringert. Der Entlastungsbetrag bezieht sich auf die Entlastung in Ihren Abschlägen.


Informationen zum Preis für XXX Berlin und den Tarif XXX
durchschnittlicher Abschlag pro Monat ca. XXX €/Monat
Schätzwert des Entlasungsbetrags bei XXXX kWh
Verbrauchsannahme des Vorjahres
XXX €/Monat



= geschätzter Abschlag inkl. Strompreisbremse XX €/Monat

Bitte beachten Sie: Die Berechnung des geschätzten Abschlags unter Berücksichtigung der Strompreisbremse entspricht ungefähren Werten und erfolgt ohne Gewähr. Ihre tatsächlichen Abschlagswerte werden auf Basis der aktuellen Jahresverbrauchsprognose Ihres Netzbetreibers bzw. der Angaben Ihres vorherigen Lieferanten festgelegt und können abweichen.

Leider können wir an der von Ihnen angegebenen Anschrift keinen kommunalen Ökostrom anbieten. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe. Eventuell liegen Sie auch außerhalb unseres Versorgungsgebietes. Für Rückfragen stehen Ihnen mehrere Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.

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