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Berliner Justizvollzugsanstalt (JVA) mit Solarstromanlagen der Berliner Stadtwerke Berliner Justizvollzugsanstalt (JVA) mit Solarstromanlagen der Berliner Stadtwerke
  • Photovoltaik-Anlagen auf sechs JVAs
  • Leistung für Eigennutzung von ca. 2,2 Megawatt
  • Einsparungen von über 1.000 Tonnen CO2 pro Jahr

Stadtwerke realisieren Sonnenkraftwerke auf sechs Berliner Haftanstalten

Insgesamt sechs Berliner Justizvollzugsanstalten – neben Plötzensee, Tegel, Heidering in Brandenburg, der JVA für Frauen in Reinickendorf, der offene Vollzug in Hakenfelde sowie die Jugendarrestanstalt in Lichtenrade – werden seit 2018 von Solarstromanlagen gekrönt und beziehen Sonnenstrom mit einer Leistung von insgesamt etwa 2,2 Megawatt vom eigenen Dach. Damit sparen die Sonnenkraftwerke jährlich über 1.000 Tonnen CO2-Emissionen ein.

Die Anlage auf dem Dach der JVA Berlin-Plötzensee ist mit 840 Kilowatt Peak (KWp) sogar die größte, allein für den Eigenverbrauch genutzte, Photovoltaik-Anlage Berlins. Sie wurde an einem Stück errichtet und versorgt das Gefängnis mit sauberem Strom, der sich auch ohne Förderung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) lohnt. Die grüne Energie wird direkt in den Wäschereien, in den Verwaltungsgebäuden oder in den Werkstätten verbraucht.

Solaranlagen der Berliner Stadtwerke auf der Justizvollzugsanstalt in Berlin Plötzensee
Justizvollzugsanstalt Plötzensee

Allerdings sind die Anlagen auf den Haftanstalten nur ein Baustein eines Großauftrages mit einer Gesamtleistung von derzeit etwa 5,5 Megawatt auf landeseigenen Gebäuden. Die Berliner Stadtwerke erhielten 2016 diesen Auftrag von der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) im Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung. Damit setzt das Land Berlin konkrete Maßnahmen für eine klimaneutrale Stadt um und nutzt die Potentiale der Dachflächen auf kommunalen Immobilien.

Das Prinzip ist überzeugend: Die Stadtwerke finanzieren und betreiben die Anlagen, die sie gemeinsam mit dem mittelständischen Anlagenbauer Berolina Solar aus Berlin errichten. Die BIM pachtet die Anlagen und entlastet durch den selbst erzeugten und lokal verbrauchten Strom die Stromnetze sowie die landeseigene Stromrechnung. Gemeinsam mit ihren Partnern setzen die Berliner Stadtwerke das Berliner Energiewendegesetz um und gestalten so den Weg zur Solarcity.


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Berechnung des geschätzten Abschlags unter Berücksichtigung der Strompreisbremse

Bei einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh gilt: 80 % Ihres persönlichen prognostizierten Jahesverbrauchs (i.d.R. beruht dieser auf Ihrem Vorjahresverbrauch) erhalten Sie den vergünstigten Strompreis von 40 Cent/kWh. Wir schätzen die Entlastung der Strompreisbremse auf Basis Ihres angegebenen Verbrauchs von XXX kWh. Die Schätzung berechnet sich wie folgt:


80 % des Jahresverbrauchs (0,8 x XXX kWh) x (Arbeitspreis XXX Cent/kWh – 40 Cent) = Entlastungsbetrag


Die Berechnung erfolgt auf Basis der aktuellen Gesetzeslage und Ihrer Angaben. Der errechnete Entlastungsbetrag pro Jahr wird anteilig auf die zu zahlenden Abschläge verteilt und Ihr Abschlag somit verringert. Der Entlastungsbetrag bezieht sich auf die Entlastung in Ihren Abschlägen.


Informationen zum Preis für XXX Berlin und den Tarif XXX
durchschnittlicher Abschlag pro Monat ca. XXX €/Monat
Schätzwert des Entlasungsbetrags bei XXXX kWh
Verbrauchsannahme des Vorjahres
XXX €/Monat



= geschätzter Abschlag inkl. Strompreisbremse XX €/Monat

Bitte beachten Sie: Die Berechnung des geschätzten Abschlags unter Berücksichtigung der Strompreisbremse entspricht ungefähren Werten und erfolgt ohne Gewähr. Ihre tatsächlichen Abschlagswerte werden auf Basis der aktuellen Jahresverbrauchsprognose Ihres Netzbetreibers bzw. der Angaben Ihres vorherigen Lieferanten festgelegt und können abweichen.

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